Der Mann hat aber als Zeuge vor der Polizei und der BH angegeben, seine Frau sei am Steuer gesessen. Das behaupteten als Zeugen auch seine Frau und seine Tochter. Strafgerichte hielten diese Angaben für Schutzbehauptungen und für Lügen. Deshalb wurden die drei Familienmitglieder wegen falscher Zeugenaussage zu Geldstrafen verurteilt.
Tochter nicht verschont
Die Frau wurde rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Über ihren 1850 Euro verdienenden Ehemann wurde rechtskräftig eine Geldstrafe von 5700 Euro (300 Tagessätze zu je 19 Euro) verhängt. Die studierende Tochter des Ehepaars wurde zu einer Geldstrafe von 960 Euro verurteilt (240 Tagessätze zu je vier Euro). Dieses Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.
In erster Instanz war das angeklagte Ehepaar am Landesgericht Feldkirch noch freigesprochen worden. Denn für den Erstrichter war nicht erwiesen, dass der alkoholisierte Mann das Auto gelenkt hatte.
Im Berufungsverfahren am 7. April 2016 war das Oberlandesgericht Innsbruck dann aber davon überzeugt, dass der alkoholisierte Mann mit dem Pkw den Sachschadenunfall mit Fahrerflucht verursacht hatte. Deshalb sprach das Berufungsgericht die Eheleute wegen falscher Beweisaussage schuldig. Das Oberlandesgericht glaubte dem Fahrer jenes Fahrzeugs, das beschädigt worden war. Der 30-Jährige sagte, im anderen Auto sei nur ein Mann gesessen.
Die 21-jährige Tochter der Eheleute wurde gestern am Landesgericht Feldkirch für ihr falsche Zeugenaussage vor dem Oberlandesgericht verurteilt. Die Studentin blieb trotz der Verurteilung ihrer Eltern dabei: Sie sei hinten gesessen und ihre Mutter am Lenkrad.
(Quelle: Seff Dünser/NEUE Vorarlberger Tageszeitung)
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