Ein fünfjähriges Mädchen erschien am Montag als Zeugin zur Schöffenverhandlung am Landesgericht Feldkirch. Das mutmaßliche Opfer machte von seinem Recht Gebrauch, nicht gegen den angeklagten Lebensgefährten der Mutter auszusagen. Auch die Kindesmutter entschlug sich der Zeugenaussage. Deshalb gab es in der Gerichtsverhandlung keine Belastungszeugen mehr. Ihre vor der Polizei getätigten Aussagen, mit denen der Angeklagte belastet worden war, durfte das Gericht nicht verwerten.
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Martin Mitteregger sprach den von Daniel Wolff verteidigten Angeklagten von den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses frei. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Für sexuellen Missbrauch von Unmündigen sieht das Strafgesetzbuch sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis vor.
Der dreifach vorbestrafte Angeklagte hatte behauptet, sich an den angeblichen Vorfall nicht erinnern zu können. Er habe während seines Alkoholentzugs zu viele Tabletten eingenommen. Die Medikamente hätten “wie Gehirnlöscher” gewirkt, sagte der arbeitslose 31-Jährige.
“Wir wissen nicht, was vorgefallen ist”, sagte Richter Mitteregger in seiner Urteilsbegründung. Staatsanwalt Manfred Bolter plädierte für einen Schuldspruch, verzichtete nach dem Freispruch aber auf Rechtsmittel.
Vor der Polizei hatte das fünfjährige Mädchen angegeben, der Lebensgefährte ihrer Mutter habe sie heuer im Jänner im Bett im Kinderzimmer einmal “da unten” berührt, im Intimbereich.
Die Anzeige bei der Polizei hat nicht die Kindesmutter erstattet. Ihre Tochter hatte den angeblichen Vorfall im Kindergarten erzählt.
Die Lebensgefährtin des Angeklagten sagte, sie wolle ihn nach wie vor heiraten. Zudem sei geplant, dass der 31-jährige Unterländer ihre Tochter adoptiere. Sie nenne den Freund ihrer Mama weiterhin Papa, sagte das Kind.
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