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Fünf Jahre Kampf für rund 50.000 Euro Schadenersatz

Putzfrau stürzte aus dem Fenster: 50.000 Euro Schadenersatz.
Putzfrau stürzte aus dem Fenster: 50.000 Euro Schadenersatz. ©VN/HEY
Feldkirch - Putzfrau stürzte aus dem Fenster: Mangelhaftes Schutzgeländer war schuld.

Wie üblich war die Reinigungskraft bei ihrem Feldkircher Arbeitgeber mit Aufräumarbeiten beschäftigt. Bei einem doppelflügeligen Türelement wollte sie die bis zum Boden reichenden Fensterläden öffnen und an der Außenwand befestigen. Dafür stieg sie auf den untersten Querholm des Geländers. Dieser brach jedoch und die Frau stürzte aus dem ersten Stock. Sie brach sich beide Unterarme und die Handgelenke wurden in Mitleidenschaft gezogen. Darüber hinaus erlitt die Putzfrau einen Nierenriss.

100 Prozent arbeitsunfähig

Ein Jahr und acht Monate war die heute 47-Jährige zu 100 Prozent arbeitsunfähig. In der Folge machte sie unter anderem Schmerzengeld, Pflegekosten und Kosten für Haushaltshilfe geltend – in Summe rund 55.000 Euro. Doch niemand wollte bezahlen, und so ging die Sache vor Gericht und durch zwei Instanzen. Schlussendlich bekam die Frau knapp 49.000 Euro plus Zinsen. Außerdem müssen ihr die zwei Verlierer der Gegenseite die Prozesskosten von 38.000 Euro ersetzen. Diese Kosten inkludieren Gerichtsgebühren und die Honorare für fünf Gutachter. Tauchen künftig Gesundheitsprobleme auf, haften die Gegner auch dafür.

Drückeberger

Geklagt wurde zum einen das Ziviltechnikerbüro, welches das Geländer geplant hatte. Zum anderen die ausführende Firma, die das Geländer angefertigt hatte. Die beiden Beklagten müssen dem Unfallopfer nun gemeinsam für den Schaden geradestehen. Als Gegenargument für eine Haftung wurde angeführt, dass das Geländer nur zur Zierde und nicht zu Schutzzwecken angebracht worden sei.

Außerdem sei die Frau „zu schwer“ gewesen, so dass sie ein Mitverschulden treffe. „Das Körpergewicht liegt keinesfalls in einer Größenordnung, dass Zweifel an der Haltbarkeit des Geländers hätten aufkommen müssen“, konterte das Gericht.

Schadenersatzpflichtig

Die Ziviltechnikerfirma traf insofern ein Verschulden, als dass sie das Geländer um 50 Prozent zu gering dimensioniert hatte. Die Pflichten aus dem Planungsauftrag wurden somit verletzt. Für die ausführende Metallbaufirma war aufgrund der Ausschreibung klar, dass ein Schutzgeländer hergestellt werden sollte. „Wir sind froh, dass der Fall vier Jahre und acht Monate nach dem Unfall erfolgreich abgeschlossen wurde“, freut sich Klagsvertreter Alexander Juen über seinen Sieg. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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