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Früherer Prüfer der WGKK wegen Bestechlichkeit verurteilt

Weil der Unternehmer den Bestechungsvorschlag ablehnte, kam es zum Prozess.
Weil der Unternehmer den Bestechungsvorschlag ablehnte, kam es zum Prozess. ©APA (Symbolbild)
Ein Prüfer der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten, weil er einem Unternehmer vorgeschlagen hatte, bei einer Zahlung von 10.000 Euro von der kostenintensiven Ummeldung von Mitarbeitern abzusehen. Er wurde wegen Bestechlichkeit zu 18 Monaten bedingt verurteilt.

Der 51-jährige Mann hatte in der WGKK die lohnabhängigen Abgaben von Unternehmen zu prüfen. Bei einer Vorprüfung im Oktober 2013 sei er draufgekommen, dass die Agentur viele geringfügig Beschäftigte hätte, die als Vollbeschäftigte hätten angemeldet werden müssen. Das hätte eine Nachzahlung von 65.000 Euro bedeutet.

Prüfer verlangte 10.000 Euro

Bei einem Treffen in der Steuerberatungskanzlei des Agenturchefs kam es dann zu dem unmoralischen Angebot des Prüfers. Als der Steuerberater für einen Moment den Raum verließ, unterbreitete der 51-Jährige dem Geschäftsführer der Agentur, dass er von einer großen Umqualifizierung der Mitarbeiter absehen und die Prüfung schnell zu einem Abschluss bringen würde, wenn der Geschäftsführer ihm einen Betrag von 10.000 Euro zahlen würde.

Unternehmer willigte in Bestechung nicht ein

“Ich war völlig konstatiert und wusste gar nicht, wie ich damit umgehen sollte”, sagte der Unternehmer im Zeugenstand. “Ich kenne das ja nur aus Film und Fernsehen.” Am nächsten Tag informierte er seinen Steuerberater und die beiden anderen Geschäftsführer über das Angebot des WGKK-Angestellten und ging zur Staatsanwaltschaft, die wiederum das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) einschaltete.

Daraufhin wurde das Telefon des Unternehmers überwacht. Unter Anweisung des BAK sollte er mit dem 51-Jährigen einen Übergabetermin für die Zahlung vereinbaren.

“Ich weiß nicht, was ich mir dabei gedacht hab”

Der Angeklagte, der umfassend war und vor Richter Christian Böhm schuldig bekannte, konnte sich seine Vorgehensweise nicht erklären. “Ich weiß nicht, was ich mir dabei gedacht hab. Ich habe sonst immer alle Prüfungen korrekt durchgeführt”, sagte der unbescholtene Mann. Seiner Lebensgefährtin sei es damals finanziell schlecht gegangen. “Ich hätte ihr das Geld gegeben, aber sie sollte nicht fragen, woher ich es habe.”

“Ich wollte es noch rückgängig machen”, erzählte der Angeklagte. Zunächst wollte er mit seinem Abteilungsleiter reden, aber er wollte seinen Job nicht verlieren. Mittlerweile wurde er von seinem Arbeitgeber entlassen. Danach wollte er mit dem Agenturchef bei dem nächsten Treffen reden. Die Verabredung hätte an einem Dienstag stattfinden sollen, der 51-Jährige wurde jedoch am Montag zuvor festgenommen.

Der Agentur, die sich als Privatbeteiligte dem Verfahren angeschlossen hat, wurde ein Entschädigungsbetrag von 5.000 Euro zugesprochen. (APA)

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