Wie der ORF berichtet, sind weitaus weniger Anträge auf Entschädigung aufgrund der Spätfröste eingegangen als vom Land angenommen. Die Spätfröste sorgten dafür, dass bis zu 75 Prozent der Blüten vernichtet wurden. Die Landwirte erwarten sich nur eine geringe Entschädigung.
Die Entschädigungsrichtlinie ziele auf genossenschaftlich organisierte Obstbauern ab. In Vorarlberg sind laut ORF fast alle Obstproduzenten Direktvermarkter. Für sie ist die Obergrenze für Entschädigung relativ niedrig, sie beträgt 4.300 Euro pro Hektar. Dieser Wert halbiert sich, wenn das Obst nicht gegen Hagel versichert war. Das würde in Vorarlberg viele Obstbauern betreffen, vor allem jene, die “Subira” anbauen – diese würden nicht Hagelversichert, da sie weiterverarbeitet würden.
Anm. Redaktion: In einer ursprünglichen Version des Artikels war die Rede davon, dass die Entschädigung 4.300 Euro pro Quadratmeter betrage – die Entschädigung bezieht sich aber auf den Hektar. Die Angaben wurden korrigiert, wir bitten diesen Fehler zu entschuldigen.
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