Ein 29-jähriger Oberländer hatte gestern am Landesgericht Feldkirch großes Glück. Er hat ein Jahr Gefängnisstrafe offen, doch er kam trotz 13. Vorstrafe mit einer Geldstrafe von 7.200 Euro davon. Dabei hatte der Mann einem Kumpel „nur“ das Auto geborgt und sich zu einer Notlüge hinreißen lassen. Der führerscheinlose Freund und er hatten abgemacht, dass, sollte der Führerscheinlose erwischt werden, beide sagen, der Fahrer habe sich die Schlüssel für den Wagen selbst genommen. Dass es nicht erlaubt ist, einem Führerscheinlosen das Auto zu leihen, war den beiden nämlich klar.
Wort gehalten
Der Führerscheinlose wurde prompt erwischt und angeklagt. Da sagten dann beide doch die Wahrheit. Doch zuvor hatte der Verleiher zwei Mal gelogen, was ihm als Verleumdung und falsche Beweisaussage angelastet wurde. Doch er bekommt eine letzte Chance, Geld- statt Freiheitsstrafe. Als Rute im Fenster wurden sechs weitere Monate Haftstrafe auf Bewährung ausgesprochen. Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig.
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