Er sei zugeraucht und betrunken gewesen, so seine Erklärung für ein angebliches Blackout vor Gericht. Doch um die junge Frau zunächst zu einer Falschaussage anzustiften, dafür reichte seine Konzentration offenbar noch.
Antiaggressionstraining
Dem Mädchen muss der Unterländer insgesamt 4.500 Euro bezahlen, der Mutter der jungen Frau, die er ebenfalls grob anfasste, 100 Euro. Von den 960 Euro Strafe wurde die Hälfte bedingt nachgesehen. Dass er unbescholten, geständig, vermindert zurechnungsfähig und unter 21 Jahren war, wirkt sich bei der Strafbemessung mildernd aus.
Schwänzt er allerdings das Antiaggressionstraining, muss er die vorerst bedingt nachgesehene Geldstrafe ebenfalls bezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Christiane Eckert/VOL.AT)
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