Sie sei „seine Lieblingsbeschäftigung“ gewesen, sagte die Zeugin im Strafprozess über den Angeklagten. Ihr wie sie aus Bosnien stammender Freund, den sie in einer Bregenzer Discothek kennengelernt habe, sei zu ihr oft gewalttätig gewesen. Er habe sie geschlagen, sich gegen ihren Willen Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft, sie mehrmals eingesperrt und einmal gefesselt. Des Öfteren habe er sie sogar gewürgt. Einmal habe er sie in ihrer Wohnung in Bregenz so stark gewürgt, dass sie bewusstlos geworden sei.
Nicht rechtskräftig
Der vorbestrafte und teilweise geständige Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro verurteilt. Das Urteil, das bei der Geldstrafe aus 240 Tagessätzen à vier Euro besteht, ist nicht rechtskräftig. Schuldig gesprochen wurde der Arbeitslose wegen schwerer Körperverletzung, Körperverletzung, Freiheitsentziehung, Hausfriedensbruch und versuchter Nötigung.
Mit ihrem exzentrischen Verhalten vor Gericht habe die Zeugin zwar einen „merkwürdigen Eindruck“ gemacht, sagte Richterin Claudia Egger. Es sei inhaltlich „aber sehr gut vorstellbar, dass alles so vorgefallen ist“, wie die 35-Jährige das geschildert habe. Ein Polizist bestätigte die von ihr angegebene versuchte Nötigung. Demnach hat der Angeklagte vor der Polizeiinspektion in Bregenz versucht, sie wegzustoßen, als sie ihn dort anzeigen wollte.
Freigesprochen wurde der Mann vom Vorwurf, sich absichtlich mit dem Knie auf ihr Handgelenk fallen gelassen und sie so verletzt zu haben. Zur zweiten Verhandlung, in der das Urteil gesprochen wurde, war er, wie angekündigt, nicht mehr erschienen. Es wurde in seiner Abwesenheit verhandelt. Die Voraussetzungen dafür waren gegeben: Er war zum Prozess geladen und bereits einvernommen worden, zudem waren nur Vergehen und keine Verbrechen angeklagt.
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