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Fremden Passanten in Wiener Innenstadt mit Schnur gewürgt

Wildfremden gewürgt: Prozess in Wien.
Wildfremden gewürgt: Prozess in Wien. ©APA/Sujet
Weil er einen wildfremden Mann mitten in der Wiener City mit einer Schnur heftig gewürgt hatte, saß am Montag ein 38-Jähriger Mann auf der Anklagebank.

Er wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, das Schwurgericht wertete seinen Zustand bei der Tat als zurechnungsunfähig ein.

Seit seinem 18. Lebensjahr leidet der Mann an Schizophrenie, war deshalb bereits in Frühpension. 23 Mal musste er wegen seiner Krankheit in psychiatrischen Abteilungen stationär aufgenommen werden. Vor einem knappen Jahr war der Beschuldigte, der als Obdachloser in Wien lebte, im Bereich des Schwedenplatzes unterwegs, als er Wahnvorstellungen hatte, dass er von einem grauhaarigen Drogendealer namens “Gunther” bedrängt werde. In Wahrheit handelte es sich um einen 23-Jährigen, der an diesem Mai-Nachmittag in eine Buchhandlung in der Sterngasse wollte.

Mann plötzlich Schnur um den Hals gelegt

Plötzlich legte der Angeklagte eine Schnur, die er aus dem Zugband seiner Trainingshose genommen haben will, um den Hals des jungen Mannes und zog mit den Worten “Ich werde es Dir schon zeigen” zu. Mehrmals konnte sich der 23-Jährige aus der Schlinge befreien, jedoch zog der 38-Jähriger immer wieder zu. Mit einem abschließenden Faustschlag ließ er von seinem Opfer ab und flüchtete. Der 38-Jährige war der Meinung, den “Dealer” getötet zu haben.

Bei einer Auseinandersetzung beim Amt für Wohnungssuchende kurze Zeit später wurde er festgenommen und wegen versuchter absichtlicher Körperverletzung angeklagt. Da der Beschuldigte in der ersten Hauptverhandlung verwundert darüber war, dass sein Opfer die Attacke überlebt hatte, erklärte sich der Schöffensenat für unzuständig und verwies an ein Schwurgericht wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft beantragte nun die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, dem das Gericht am Montag Folge leistete.

Angeklagter leidet unter Schizophrenie

Laut Gerichtspsychiater leidet der Angeklagte seit frühester Jugend unter paranoider Schizophrenie. “Das ist kein böser Mensch, kein Verbrecher. Dieser Mensch ist krank”, sagte Karl Dantendorfer. Da der 38-Jährige nicht davon überzeugt sei, krank zu sein und nicht therapieeinsichtig sei, hätte er ein “sehr hohes Rückfallrisiko”, prognostizierte der psychiatrische Sachverständige.

Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.

(APA)

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