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Freizeitoption: 5 Tage Urlaub statt 2 Prozent mehr Gehalt

Option bringt mehr Freizeit, aber unterm Strich eine Einkommensreduktion
Option bringt mehr Freizeit, aber unterm Strich eine Einkommensreduktion ©dpa
Mit der Freizeitoption steht es Beschäftigten offen, sich für mehr Freizeit bei gleichzeitigem Verzicht auf die kollektivvertragliche Lohnerhöhung zu entscheiden. Unter Berücksichtigung der Inflation bedeutet die Option real allerdings eine minimale Lohneinbuße, da die allgemeine Teuerung nicht abgegolten wird.

Auf ein Jahr gerechnet und bei der derzeit sehr niedrigen Inflation von einem Prozent klingt das nach einer minimalen Einbuße, über die Jahre gerechnet sieht es aber anders aus: Verdient ein Arbeitnehmer zum Beispiel 2.200 Euro brutto und er bekommt statt einer Lohnerhöhung von zwei Prozent eine Nulllohnrunde, liegt der Verlust nach zehn Jahren bei 6.745 Euro, so Gewerkschaftsberechnungen.

 Unterm Strich Einkommensreduktion

Mehrere Branchen wie etwa die Elektro- und Elektronikindustrie haben sich bereits für dieses Modell entschieden. Geht es nach den Gewerkschaften, dann sollen es heuer bei der Herbstlohnrunde noch mehr werden. Voraussetzung für die Freizeitoption ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung und eine Überzahlung – sprich das Ist-Gehalt muss höher sein als im Kollektivvertrag (KV) vorgesehen. Bekommt der Beschäftigte nur den KV, dann kann die Option nicht gezogen werden, da eine Bezahlung unter Kollektivvertrag verboten ist.

Die Freistunden können geblockt oder einzeln konsumiert werden. Sie können auch über mehrere Jahre angesammelt und dann am Stück in Freizeit umgewandelt werden. Die Freizeitoption können auch Teilzeitbeschäftigte wählen. (APA)

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