Das Berufungsgericht im nordschwedischen Sundsvall kassierte deshalb die zweijährige Haftstrafe, die in der vorherigen Instanz gegen den Mann verhängt worden war. Die Versicherung, dass der Beschuldigte “sich im Schlafzustand befand und nicht wahrnahm, was geschieht, erscheint nicht abwegig”, urteilte das Berufungsgericht am 8. September. Ein Schlafforscher konnte die Richter offenbar davon überzeugen, dass der junge Mann möglicherweise an Sexsomnie leidet. Auch eine Zeugenaussage seiner früheren Lebensgefährtin stützte diese These.
Bei Sexsomnie, einer Form des Schlafwandelns, kommt es nach Dafürhalten einiger Psychiater zu unbewussten sexuellen Handlungen, an die sich der Betroffene nach dem Aufwachen nicht mehr erinnern kann. Allerdings gilt die Diagnose bei anderen Psychiatern, Medizinern und Juristen als umstritten.
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