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Freispruch von Vergewaltigung

Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist bereits rechtskräftig. ©APA (Symbolbild)
Vorbestrafter 20-Jähriger im Zweifel vom Vorwurf freigesprochen, er habe ein 15-jähriges Mädchen vergewaltigt.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat dem vierfach vorbestraften 20-Jährigen zur Last gelegt, er habe am 19. Februar 2016 eine 15-Jährige in einem Lokal zum Drogenkonsum und Stunden später in einer Wohnung im Bezirk Feldkirch zum Sex gezwungen.

Von den Anklagevorwürfen der Vergewaltigung und der Nötigung wurde der von Karl Schelling verteidigte Angeklagte gestern am Landesgericht Feldkirch freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist bereits rechtskräftig. Staatsanwalt Heinz Rusch war mit den Freisprüchen einverstanden. Der Freispruch zur angeklagten Vergewaltigung sei im Zweifel erfolgt, sagte Richterin Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung. Denn der Schöffensenat sei nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Keine der gegensätzlichen Aussagen sei glaubwürdiger als die jeweils andere. Das Gericht könne daher nicht feststellen, was sich tatsächlich ereignet habe.

Die 15-Jährige sagte, der Angeklagte habe ihr in der Wohnung seines 18-jährigen Freundes auf dem Bett Unterhose und Hose heruntergerissen, sie festgehalten und so zum Beischlaf gezwungen. Der bosnische Angeklagte hingegen gab an, es sei gar nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen, sondern bei einvernehmlichem Küssen geblieben. Sie hätten sich erst in jener Nacht kennengelernt.

Zweifel an den Angaben des Mädchens hat das Gericht etwa auch deshalb gehabt, weil es gegenüber einer Freundin wahrheitswidrig behauptet habe, nicht geschrien zu haben, weil niemand zu Hause gewesen sei.

Die 15-Jährige gab zu Protokoll, Stunden vor der Vergewaltigung hätten der Angeklagte und dessen 18-jähriger Freund sie in einem Lokal zum Drogenkonsum gezwungen. Der 18-Jährige habe sie an den Schultern festgehalten, und der Angeklagte habe ihr gegen ihren Willen eine Ecstasy­tablette in den zusammengepressten Mund gedrückt.

Diese angeklagte Nötigung hat nach Überzeugung des Schöffensenats gar nicht stattgefunden. Denn die 15-Jährige habe dazu unterschiedliche Angaben gemacht. Und sie habe wahrheitswidrig angegeben, zuvor noch nie Ecstasy konsumiert zu haben, sagte Richterin Tagwercher.

Weitere Verhandlung. In der kommenden Woche wird am Landesgericht die Strafverhandlung gegen den 18-Jährigen durchgeführt. Der wegen Nötigung angeklagte Kroate sagt, die Minderjährige habe ohne Zwang und von sich aus in dem Lokal Ecstasy konsumiert.

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