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Freispruch von bewaffnetem Raubüberfall auf Dealer

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Schweren Raub wirft die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem mit sieben Vorstrafen belasteten 33-Jährigen vor. Für das Verbrechen sieht das Strafgesetzbuch 1 bis 15 Jahre Gefängnis vor.

Aber der von Matthias Kucera verteidigte Angeklagte wurde am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richterin Sabrina Tagwercher ist nicht rechtskräftig.

Aussage gegen Aussage

Das Gericht war nicht überzeugt davon, dass der angeklagte Türke tatsächlich an einem Dezembertag im Jahr 2015 vor einem Lebensmittelmarkt im Leiblachtal einem 23-jährigen Türken ein Messer vor die Brust gehalten und ihm so 100 Gramm gestrecktes Kokain im Wert von 3000 Euro geraubt hat.

Es stand Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte bestritt den Tatvorwurf. Der 23-Jährige gab als Belastungszeuge an, er sei ausgeraubt worden. Beide Versionen wirkten für den Schöffensenat nicht überzeugend. Es gab keine weiteren unmittelbaren Tatzeugen. Deshalb sei der Angeklagte im Zweifel freizusprechen gewesen, sagte Richterin Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung.

Rache für nicht bezahlte Lieferung

Der 23-Jährige aus dem Leiblachtal sagte, der angeklagte Lustenauer habe bei ihm wieder einmal telefonisch Kokain bestellt. Wie vereinbart, habe er sich für die Übergabe des Kokains mit dem Käufer getroffen. Dabei sei er ausgeraubt worden. Der Angeklagte gab zu Protokoll, sein Lieferant wolle sich mit dem falschen Raub-Vorwurf für angeblich nicht bezahlte Drogenlieferungen rächen.

Der vorbestrafte 23-Jährige wurde im Vorjahr am Landesgericht wegen des Verkaufs von 6,3 Kilogramm Kokain und zwei Kilo Marihuana zu vier Jahren Gefängnis verurteilt.Sein älterer Bruder flüchtete 2015 in die Türkei, befindet sich inzwischen aber in Konstanz in Untersuchungshaft. Er steht im Verdacht, gemeinsam mit seinem jüngeren Bruder im Leiblachtal ein Wettlokal betrieben und dort in großem Stil Rauschgift verkauft zu haben.

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