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Freispruch: Physiotherapeut ist kein schwerer Betrüger

Angeklagter Physiotherapeut hatte eigenmächtig höhere Anzahl der teuren Behandlungen auf ärztlichen Überweisungsscheinen eingetragen.
Angeklagter Physiotherapeut hatte eigenmächtig höhere Anzahl der teuren Behandlungen auf ärztlichen Überweisungsscheinen eingetragen. ©VMH/Symbolbild
Feldkirch - Im Zweifel freigesprochen wurde am Dienstag am Landesgericht Feldkirch ein angeklagter Physiotherapeut vom Vorwurf des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betrugs.

Ein Freispruch erfolgte auch für seine mitangeklagte kaufmännische Angestellte, der gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen wurde. Keines der Urteile ist rechtskräftig.

Den beiden von Rupert Manhart verteidigten, unbescholtenen Angeklagten war nach Ansicht des Schöffensenats unter dem Vorsitz von Richter Wilfried Marte weder ein Täuschungs- noch ein Bereicherungsvorsatz nachzuweisen. Sie hatten zwischen Mai und September 2010 in acht Fällen eigenmächtig auf ärztlichen Überweisungsscheinen die vorgenommenen Mehrbehandlungen mit der teuren Zytoenergese-Methode eingetragen. Damit wurden nach Ansicht von Staatsanwältin Daniela Wenger private Unfallversicherungen in vier Fällen um insgesamt 5700 Euro betrogen.

In allen angeklagten Fällen hatten Ärzte Unfallpatienten Zytoenergese zur rascheren Rehabilitation verschrieben. Der Physiotherapeut aus dem Bezirk Bregenz hat den Patienten aber mehr Anwendungen verordnet, die sie mit seinem 29.000 Euro teuren Zytoenergese-Gerät daheim selbstständig durchführen konnten. Dafür hat der Angeklagte von den Patienten jedoch keine zusätzliche ärztliche Genehmigung verlangt. Er hat nach eigenen Angaben seine Patienten aber darauf hingewiesen, dass sie sich zur Frage der Übernahme der zusätzlichen Kosten mit ihrer privaten Unfallversicherung in Verbindung setzen sollten. Von den gesetzlichen Krankenkassen wird die Zytoenergese, die pro Anwendung 50 Euro kostet, nicht bezahlt.

Die Patienten haben beim Physiotherapeuten bezahlt und dann bei ihren privaten Unfallversicherungen Kostenersatz angefordert. Eine Bregenzer Versicherung hat in mehreren Fällen anstandslos bezahlt. Ihr zuständiger Teamleiter sagte als Prozesszeuge, eigentlich hätten dafür zuerst die Mehrbehandlungen ärztlich genehmigt werden müssen. Eine andere Bregenzer Versicherung vertrat auch diesen Standpunkt und zeigte den Physiotherapeuten bei der Polizei an.

Dokumentationszwecke

Er habe nur zu Dokumentationszwecken die Mehrbehandlungen auf den ärztlichen Überweisungsscheinen eingetragen, sagte der Physiotherapeut. Richter Marte merkte an, die Freisprüche im Zweifel seien auch „in der Annahme“ gefällt worden, „dass nun nicht mehr so abgerechnet wird“.

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