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Freispruch: Krankenschwester lieferte Spitalsarzt ein Alibi

Das Urteil ist rechtskräftig
Das Urteil ist rechtskräftig ©VOL.AT
Feldkirch - Mediziner wurde vorgeworfen, mit dem Auto auf seine Nachbarn zugefahren zu sein und diese bedroht zu haben.

Der von Sanjay Doshi verteidigte Arzt wurde ges­tern am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er sei am 30. August im Unterland mit seinem Auto absichtlich auf seine beiden Wohnungsnachbarn zugefahren. Die Fußgänger hätten ausweichen müssen, hieß es im Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Österreicher südländischer Herkunft habe bei dem Vorfall die zwei Männer zusätzlich mit der Halsabschneider-Geste bedroht.

In Bibliothek getroffen

Angeklagt worden ist der Spitalsarzt wegen gefährlicher Drohung, Nötigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Richterin Nadine Heim glaubte aber einer Krankenschwester, die dem Angeklagten für den fraglichen Zeitraum ein Alibi gegeben hat. Die 39-jährige Entlastungszeugin sagte, sie habe den Spitalsarzt an jenem späten Nachmittag vor einer Bibliothek getroffen. Der angebliche Tatort befand sich einige hundert Meter davon entfernt. Der Angeklagte könne nicht zur selben Zeit an beiden Orten gewesen sein, sagte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Der beschuldigte 32-Jährige hatte die Entlastungszeugin vor der Polizei noch nicht angegeben. Er habe seine Gattin nicht unnötig eifersüchtig machen wollen, sagte der Angeklagte dazu vor Gericht.

Konflikte im Vorfeld

Zwischen den Nachbarn soll es drei Tage vor dem behaupteten Vorfall mit dem Auto am 27. August zu einer tätlichen Auseinandersetzung gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft hat dazu aber das Strafverfahren eingestellt. Nachbarliche Konflikte hat es aus Sicht des Angeklagten deshalb gegeben, weil die beiden Lkw-Fahrer in ihrer Wohnung zu viel Lärm gemacht haben.

In der Gerichtsverhandlung um den angeklagten Zwischenfall mit dem Auto hatte die Richterin dem Angeklagten zunächst eine Diversion angeboten: Gegen eine Geldbuße wäre das Strafverfahren eingestellt worden. Der Angeklagte forderte aber einen Freispruch.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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