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Freispruch: Kein Missbrauch daheim bei Sexualaufklärung

Von seiner Tochter des Missbrauchs bezichtigter Mann ging selbst zur Polizei.
Von seiner Tochter des Missbrauchs bezichtigter Mann ging selbst zur Polizei. ©VOL.AT/Hartinger
Lehrer griff nach Ansicht des Landesgerichts seiner Tochter (13) nicht unter den Pyjama

Der Freispruch für den von Martin Mennel verteidigten Angeklagten wurde schon in der Hauptverhandlung rechtskräftig – denn auch Staatsanwalt Christoph Larcher war sofort damit einverstanden. Zu Beginn des Schöffenprozesses am Landesgericht Feldkirch hatte der öffentliche Ankläger dem unbescholtenen und sich nicht schuldig bekennenden Lehrer aus dem Oberland noch sexuellen Missbrauch von Minderjährigen und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen.

Das Schöffengericht gelangte nach dem unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess zur Überzeugung, dass die Tochter ihren Vater zu Unrecht belas­tet habe. Sie gab an, 2006 als 13-Jährige daheim von ihrem Vater missbraucht worden zu sein. Er habe ihr in ihrem Zimmer bei einem Gespräch über Sexualaufklärung unter den Pyjama gegriffen und ihre Brust gestreichelt.

Damit habe sie gelogen, sagte Richter Peter Mück als Vorsitzender des Schöffensenats bei der Urteilsbegründung. „Warum die Tochter den Angeklagten falsch bezichtigt hat, ist für das Gericht nicht erklärbar.“ Sie sei in einer wohlbehüteten Familie aufgewachsen und werde von ihrem 51-jährigen Vater trotz allem nach wie vor geliebt.

Zur Polizei gegangen

Für den Angeklagten habe auch gesprochen, dass er selbst zur Polizei gegangen sei. Er habe die falsche Beschuldigung durch seine Tochter angezeigt. So sei der Fall ins Rollen gekommen. Dabei habe die Polizei aber von Anfang an „nur in eine Richtung ermittelt“, nämlich gegen seinen Mandanten, kritisierte Verteidiger
Mennel.

Dem Beschuldigten habe die Polizei eine Fangfrage gestellt, meinte auch Richter Mück: Hat das Berühren der Brust Sie sexuell erregt? Der Lehrer gab bei der polizeilichen Einvernahme zur Antwort, es sei möglich, dass er die Brüste seiner Tochter unabsichtlich berührt habe, dabei sei er aber jedenfalls nicht sexuell erregt worden

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