„Er hat dem Opfer eine Schusswaffe im Bereich der Nieren an den Körper gehalten“, so lautete der Inhalt der Strafanzeige. Im Verfahren stellt sich dann heraus, dass in dem Trio aus Angeklagtem, Ex-Freundin und deren Freundin wohl Drohungen und Machogehabe an der Tagesordnung standen. Eine Menge für Polizei und Justiz, das Resultat: Verfahrenseinstellungen und Freisprüche.
Heiße Luft
Der 38-Jährige, zwei Jahre Therapie hinter sich, ist ganz aufgeregt. Man habe ihn auch schon der Vergewaltigung beschuldigt, erzählt er. Nichts davon sei wahr. In seinem Leben, wo des Öfteren Drogen eine Rolle spielten, gab es zumindest in der Vergangenheit einige Turbulenzen. Die letzten drei Jahre verstecke er sich vor seiner Ex-Freundin und deren Freundin, solche Angst habe er vor den zwei Frauen. Bald stellt sich heraus, dass nur ein Freispruch möglich ist. Alle können gehen, das Urteil ist rechtskräftig.
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