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Freispruch für Ex-OGH-Präsident Rzeszut wegen falscher Zeugenaussage

Der 73-Jährige hatte sich zu den Vorwürfen "nicht schuldig" bekannt.
Der 73-Jährige hatte sich zu den Vorwürfen "nicht schuldig" bekannt. ©APA
Der Prozess gegen den pensionierten Präsidenten des Obersten Gerichtshofs Johann Rzeszut hat mit einem Freispruch geendet. Dem ehemaligen Spitzenjuristen war eine falsche Zeugenaussage vorgeworfen worden.

Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb der Freispruch vor dem Wiener Straflandesgericht vorerst nicht rechtskräftig ist. Rzeszut, dem bis zu drei Jahre Haft gedroht hätten, wollte nach der Verhandlung gegenüber den Medien keine Erklärung abgeben.

Der 73-Jährige hatte sich zu den Vorwürfen “nicht schuldig” bekannt. Rzeszuts hatte eine Zeugenaussage im Verfahren gegen einen Polizisten getätigt, den er in seiner Funktion als Mitglied einer Evaluierungskommission kennengelernt hatte. Dieses Gremium sollte behördliche Versäumnisse bei der Suche nach der im Frühjahr 1998 entführten Natascha Kampusch aufdecken. Der Polizist teilte Rzeszuts kritische Betrachtungsweisen. Dieser hatte unter anderem ein Gutachten angezweifelt, das Wolfgang Priklopil als Einzeltäter auswies.

Im Ermittlungsverfahren als Zeuge vernommen

Weiter unterstellte Rzeszut dem Entführungsopfer öffentlich, eine Schwangerschaft verheimlicht zu haben. Der Polizist ging daraufhin ohne Ermittlungsgrundlage illegal in eine niederösterreichische Volksschule und versuchte, an die DNA eines Mädchens zu gelangen. Er wollte damit Klarheit erlangen, ob es sich bei der Schülerin um die leibliche Tochter von Natascha Kampuschs handelt. Gegen den Beamten wurde in weiterer Folge ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsmissbrauchs eingeleitet, in dem Rzeszut als Zeuge vernommen wurde.

Unter Wahrheitspflicht gab der Ex-OGH-Präsident an, er habe nach zwei Treffen in der Öffentlichkeit keinen Kontakt zu dem Polizisten mehr gehabt. Diese Darstellung wurde jedoch widerlegt. Das ergaben eindeutige Ergebnisse einer Rufdaten-Rückerfassung. Demnach hatten Rzeszut und der Beamte über mehrere Tage wiederholt Kontakt – per SMS und telefonisch.

Rzeszut könne sich nicht an jedes Telefonat erinnern

Im Rahmen dessen informierte der Polizist den Spitzenjuristen per SMS über die Vorwürfe wegen Amtsmissbrauch. Exakt zwei Tage später fand Rzeszuts Zeugenbefragung statt, wo er explizit jegliche Kontakte nach den beiden Treffen ausschloss.

Er sei bei seiner Einvernahme auf die Aktion des Polizisten fokussiert gewesen legte der Höchstrichter im Ruhestand beim ersten Verhandlungstermin dar. In einem mentalen Tunnel habe er sich befunden und daher nicht bewusst etwas verschwiegen oder die Unwahrheit gesagt. Zudem habe es damals eine Fülle an Telefonaten gegeben. Er könne sich nicht an jedes kleine Gespräch erinnern.

Gericht von den Worten des Angeklagten überzeugt

Richterin Claudia Geiler glaubte den Worten des Angeklagten. Rzeszut wäre auf den in den Medien erhobenen Vorwurf, er habe den Polizisten angestiftet, fokussiert gewesen. Zudem wäre bei den Einvernahmen nicht ganz klar herausgekommen, was dem Juristen vorgeworfen wurde. Zudem hätte er auch einen guten Grund gehabt, die Kontakte nicht zu erwähnen. Denn dann hätte er wohl als Anstifter da gestanden und ein Verfahren wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch wäre eingeleitet worden. Deshalb könnte sich Rzeszut auch auf Aussagennotstand berufen. Dies sei jedoch nicht nötig, da das Gericht ihm glaube.

“Es tut mir leid, und das sage ich sonst nie, was Sie in den vergangenen zwei Jahren über sich ergehen lassen haben müssen”, sagte die Richterin.

(APA)

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