Hier wie dort sollten in erster Linie die Baderegeln beachtet werden. Das heißt u.a.
- nur entsprechend abgekühlt ins Wasser gehen
- nicht mit vollem oder ganz leerem Magen baden
- nur springen, wenn man den Untergrund kennt, das Wasser tief genug und frei ist
- als Nichtschwimmer maximal bis zur Brust ins Wasser gehen
- Luftmatratze, Autoschlauch und Gummitiere sind keine Schwimmhilfen
- zieht ein Gewitter auf, das Baden sofort beenden
- Vorsicht auf Rutschen: genügend Abstand halten und im Wasser sofort zur Seite gehen
- zur Behandlung von kleinen Blessuren empfiehlt sich die Mitnahme einer Erste-Hilfe-Box.
- eine gute Schwimmausbildung ist die beste Voraussetzung für ungetrübten Badespaß
Aufsichtspflicht mit Kindern
Ein wichtiger Punkt ist auch die Aufsichtspflicht. Selbst wenn Kinder mit Schwimmhilfen ausgerüstet sind, dürfen sie nie aus den Augen gelassen werden. Für den Bademeister ist es völlig unmöglich, überall gleichzeitig zu sein und zu kontrollieren. Wer Kinder zu einem Bootsausflug einlädt, sollte beachten, dass sie in diesem Fall Schwimmwesten tragen. Denn sicher ist sicher.
Im Ernstfall ist die Wasserrettung unter der Notrufnummer 144 erreichbar.
Quelle: SICHERES VORARLBERG/Franz Rein
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