Der 63-Jährige habe über seine Anwältin vorläufig auf die Durchführung einer Haftverhandlung verzichtet, teilte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Eisenstadt, Roland Koch, am Freitag mit. Dies bedeute, dass die Entscheidung über die Fortsetzung der U-Haft durch die Haft- und Rechtsschutzrichterin anhand der Aktenlage und ohne mündliche Verhandlung erfolge. Der schriftliche Beschluss dazu sei am Freitag ergangen. Die Untersuchungshaft bleibe bis 11. Juni aufrecht.
Der Verzicht gelte für die erste Haftprüfung. Es handle sich dabei um keinen unüblichen Vorgang, meinte Koch. Ob der Verdächtige auch weitere Haftverhandlungen nicht in Anspruch nehmen werde, sei nicht bekannt.
APA/red
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