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Frau stürzte acht Meter in die Tiefe

Die Frau stürzte acht Meter tief.
Die Frau stürzte acht Meter tief. ©Symbolbild: APA/HELMUT FOHRINGER
Eine Frau stürzt acht Meter in die Tiefe und überlebt schwer verletzt, die Unfallversicherung weigert sich zu zahlen.

Von einem Balkon ist die Frau im September 2012 acht Meter in die Tiefe gestürzt. Die Oberländerin überlebte den Absturz mit schweren Verletzungen. Sie ist seitdem dauernd invalide. Ihr Ehemann hatte 2012 vor dem Fall in die Tiefe eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Die Frau war bei ihrem Gatten mitversichert.

Aber die Verantwortlichen der Unfallversicherung weigerten sich nach dem folgenschweren Vorfall, Zahlungen zu leisten. Weil es sich aus ihrer Sicht bei dem Vorfall um keinen Unfall, sondern um einen Suizidversuch gehandelt hat.

Unfall oder Suizidversuch?

Die invalide gewordene Frau hat deshalb ihre Unfallversicherung verklagt. Denn die Klägerin bestreitet jegliche Selbstmordabsicht. Ihr Anwalt Anton Tschann spricht von einem Unfall, den seine Mandantin erlitten habe. Deshalb müsse die beklagte Versicherung zahlen. Der Bludenzer Rechtsanwalt hat in der jüngsten Verhandlung am Landesgericht Feldkirch die Klagsforderung auf 650.000 Euro ausgedehnt.

Im anhängigen Zivilprozess hat die in erster Instanz zuständige Feldkircher Richterin Franziska Eller noch kein Urteil verfasst. Die Zivilrichterin hat noch nicht entschieden, ob sie das Unglück als Unfall oder versuchte Selbsttötung wertet.

Der Dornbirner Psychiater Helmut Klien hat im Auftrag der Richterin ein psychiatrisches Gutachten erstellt. Darin hat der Sachverständige festgehalten, dass die Klägerin an einer Depression erkrankt war. 2008 habe sie sich zur Behandlung ihrer Depression erstmals im Landeskrankenhaus Rankweil stationär aufgehalten.

Krankengeschichte

Die Patientin habe eine Aversion gegen Medikamente gehabt, berichtete Klien bei der mündlichen Erörterung seines Gutachtens vor Gericht. Deshalb habe sie phasenweise auch während ihres Aufenthalts im Krankenhaus Medikamente gegen ihre Depression nicht eingenommen. Während solcher Phasen ohne Einnahme von Medikamenten habe sich ihr Gesundheitszustand rasch verschlechtert, entnahm der Gutachter der Krankengeschichte der Klägerin.

Andererseits hätten eingenommene Medikamente gegen die Depression bei der Klägerin zu einer Unsicherheit beim Gehen geführt, meint Klagsvertreter Tschann. Deshalb sei es zum Unfall gekommen. Sie sei übers Balkongeländer gestürzt.

Aus einer durch Medikamente ausgelösten Unsicherheit beim Gehen könne jedoch noch nicht abgeleitet werden, ob es sich beim Absturz um einen Unfall oder einen Selbstmordversuch gehandelt habe, sagte Gutachter Klien.

 

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