Reinhard Haller hatte in seinem Gutachten eingeräumt, dass eine ambulante Behandlung des Mannes denkbar sei. Gemäß einer Expertise Hallers beging der 51-Jährige die Attacke “unter dem Einfluss einer halluzinatorischen Psychose”, er war also nicht zurechnungs- und schuldfähig. Auch die Bewährungshilfe bestätigte einen starken familiären Zusammenhalt und hundertprozentige Zuverlässigkeit des Klienten.
Zehn Jahre Probezeit
Unter diesen Umständen sprach der Senat lediglich eine bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus. Folgt der Mann also den Weisungen des Gerichts, trinkt keinen Alkohol mehr und unterzieht sich weiterhin psychiatrischer Behandlung, kann er seine ambulante Therapie fortsetzen und muss nicht in die Anstalt. Als Probezeit wurden zehn Jahre festgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Stimmen befahlen ihm, Frau zu töten
Der Vorarlberger attackierte im vergangenen Dezember seine Frau. Er hörte Stimmen, die ihm befahlen, sie zu töten. Sie sei eine Verbrecherin und müsse bestraft werden, lauteten die eingebildeten Befehle. Der Mann würgte seine Frau und griff sie sogar mit einem Fleischerbeil an, die Familie konnte den Mann aber niederringen und den Notruf tätigen. Das Opfer wurde bei dem Vorfall nur geringfügig an der Stirn verletzt
(APA/ec)
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