Opfer erlitt einen Gesichtsknochenbruch. - © APA
Der Mann soll laut Staatsanwaltschaft eine Frau mit einem Ast und mit Fäusten dermaßen heftig geschlagen haben, sodass sie einen Gesichtsknochenbruch erlitt. Das Opfer ist allerdings auch angeklagt. Dieses soll nämlich nach dem Vorfall fälschlich behauptet haben, dass es ein Unfall und keine Prügelattacke war. Die Anklagebehörde ist überzeugt, dass die Frau den Mann dadurch der strafrechtlichen Verfolgung entziehen wollte, was den Tatbestand der Begünstigung erfüllt. Der Mann ist wegen absichtlich schwerer Körperverletzung angeklagt, ihm soll es also geradezu darauf angekommen sein, die Frau schwer zu verletzen.
(Christiane Eckert)
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