Im Dezember vergangenen Jahres wurde ein 28-jähriger, aus der Dominikanischen Republik stammender Mann unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde für schuldig befunden, seine schwangere Ex-Freundin und deren ungeborenes Kind, dessen Vater er war, ermordet und anschließend angezündet zu haben. Die Strafe wurde in dem viertägigen Prozess mit lebenslang festgesetzt.
Höchstgericht hat gesprochen
Der Oberste Gerichtshof befand nach Einbringung der Nichtigkeitsbeschwerde, dass diese zurück zu weisen ist. Die Gründe werden den Anwälten noch genauer mitgeteilt. Fix ist aber nun: es bleibt bei Mord. Das Oberlandesgericht Innsbruck könnte nun nur noch über die Strafhöhe anders urteilen. Am Schuldspruch wegen Mordes gibt es aber nichts mehr zu rütteln. „Ich bin erleichtert, dass es keinen weiteren Schwurgerichtsprozess gibt“, ist Opferanwalt Stefan Denifl zufrieden mit dem Verfahrensausgang. Der Prozess war eine zusätzliche Belastung für die Angehörigen, so Denifl abschließend.
(VOL.AT/Eckert)
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