Bereits am 18. Oktober 2015 ging der Bescheid an die Gemeinde Gaschurn und den beauftragten Bauunternehmer Jäger Bau: Der gesamte verbaute Fräsasphalt, der nicht den gesetzlichen Normen entspricht, muss durch geeignete Materialien ersetzt werden. Bis zum 30. Juni 2016 müssen die Arbeiten abgeschlossen sein.
Gutachten garantierte Unbedenklichkeit
Bis es soweit war, verging jedoch einige Zeit. Scheinbar seit 2012 wurden in Gaschurn Fräsasphalt bei Kanalarbeiten verbaut. Dieser recycelte Straßenbelag ist unbehandelt toxisch und kann Giftstoffe abgeben. Erste Hinweise aus der Bevölkerung an den zweifelhaften Baumaßnahmen gab es spätestens im Sommer 2012. Damals verwies man bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz auf ein vorgelegtes Gutachten, dass der Fräsasphalt behandelt und daher unbedenklich sei. Verdachtsmomente gab es bis dahin scheinbar keine.
Gaschurner wandte sich an Landespolitik
Auch bei der Gemeinde stieß man auf taube Ohren, daher wandte sich mindestens ein Gaschurner an Landeshauptmann Markus Wallner und den damaligen Oppositionellen Johannes Rauch. Mit dem Hinweis aus dem Büro Wallners, dass hier die Bezirkshauptmannschaft zuständig sei, war der Beschwerdeträger nicht zufrieden. Auch von Rauch fühlte er sich aufgrund einer ausbleibenden Reaktion nicht ernst genommen. Wallner habe damals auf die Mail reagiert und den Kontakt zu dem Gaschurner gesucht und die BH auf den Fall aufmerksam gemacht, heißt es aus dem Landhaus.
Erste Zweifel an Sinn des Fräsasphalts
Vorwärts ging jedoch nach der Gemeinderatswahl und der Bildung der Schwarz-grünen Koalition im Herbst 2014 – wenn auch nicht im Eiltempo. VOL.AT wandte sich Anfang Dezember 2014 mit dem Fall an den frischgebackenen Landesrat Rauch, welcher an die zuständige Abteilung verweisen musste. Bei der Abteilung Abfallwirtschaft fand man das Vorgehen in Gaschurn zumindest ungewöhnlich – die Kontrollaufgabe lag jedoch bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz. In Gaschurn traf VOL.AT auf eine Wand des Schweigens, ohne Anhaltspunkte versandete die Recherche.
BH gab eigenes Gutachten in Auftrag
Aufgrund der Bedenken der Landesstellen wurde man bei der Bezirkshauptmannschaft nun scheinbar doch hellhörig. Die Ironie: Die Bezirkshauptmannschaften haben zwar die Kontrollaufgabe, verfügen aber nicht über die notwendigen Gutachter. Der Auftrag für die Gutachten geht also von der BH zurück an das Land Vorarlberg. Jeweils ein Abfall- und ein Gewässerschutzsachverständiger erstellen nun ein Gutachten vor Ort. Von den sechs genommenen Proben des Fräsasphalts überschritten zwei die Grenzwerte um bis zu 100 Prozent.
Bescheid ein Jahr nach Verdachtsmomenten
Auf Basis dieser Gutachten erstellte nun die Bezirkshauptmannschaft einen Bescheid: Den vom 18. November 2015, beinahe ein Jahr nach den ersten Verdachtsmomenten. Derzeit wird mit mehreren Proben aufwändig ermittelt, wo belasteter Fräsasphalt verbaut wurde und nun ersetzt werden muss. Bis in einem Monat könne man hier mit Ergebnissen rechnen. Auch in Vorarlberg mahlen die Behördenmühlen langsam – dann aber hoffentlich auch gründlich.
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