„Die Scheidung von Eltern ist eine Sache, das Recht von Großeltern auf Kontakt mit ihren Enkeln eine andere. Opa und Oma sollen nicht Erinnerungen an ihre Enkel haben dürfen, sondern Erlebnisse“, bringt es FPÖ-Landesparteiobmann Dieter Egger (43) auf den Punkt. „Es muss zügige Verfahren zur Durchsetzung dieses Rechts geben, ein Recht der Großeltern auf Information über ihre Enkel. Opa und Oma müssen Besuchszeiten bekommen und mit den Kindern telefonieren dürfen“, nennt FPÖ-Familiensprecherin Kornelia Spiß (47), selbst zweifache Großmutter, einige der Hauptforderung. Die FPÖ hat einen diesbezüglichen Antrag im Landtag eingebracht.
Die FPÖ Vorarlberg fordert deshalb:
1. Einführung eines gesetzlichen, monatlichen Mindestbesuchsrechtes der Großeltern, es sei denn, dass dadurch das Kindeswohl gefährdet ist
2. Beschleunigung der Verfahren durch Einführung einer Verfahrensbefristung; binnen 3 Monaten soll das Gericht über den Besuchsrechtsantrag zu entscheiden haben
3. Besuchsrechtsanträge sollen rechtlich eigenständige Verfahren sein und nicht mit dem Verfahren des nicht obsorgeberechtigten Elternteil verknüpft werden, da die Kontaktverweigerung durch den obsorgeberechtigten Elternteil in der Regel nur dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil gilt und nicht den Großeltern
4. Ein Informationsrecht der Großeltern in jedem Fall, also auch außerhalb der subsidiären Unterhaltsverpflichtung
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.