Wie der ORF Salzburg am Mittwoch berichtete, hob das OLG die Entscheidung auf. Der zuständige Richter muss sich nun erneut mit der einstweiligen Verfügung auseinandersetzen. Nach Rechtsmeinung des OLG besteht nämlich durchaus Verwechslungsgefahr. “Wenn zwei verschiedene politische Parteien mit demselben Namensbestandteil ‘Freiheitliche Partei’ auftreten würden”, liege ein “unwiederbringlicher Schaden auf der Hand”, heißt es in dem der APA vorliegenden Beschluss. Allerdings: “Ein Vorgriff auf eine späteres Urteil ist die aktuelle Entscheidung nicht”, sagt eine Sprecher des OLG Linz zur APA.
Unterlassungsklage gegen Schnell
Doch zur Vorgeschichte: Unmittelbar nachdem Karl Schnell die Gründung einer neuen Partei angekündigt hat, brachte die FPÖ am 16. Juni eine Unterlassungsklage am Landesgericht Salzburg ein. Der offizielle Parteiname “Die Freiheitlichen in Salzburg (FPS) – Liste Dr. Karl Schnell” stand zu diesem Zeitpunkt freilich noch gar nicht fest. Die Bundespartei wollte aber mit einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass Schnell Begriffe wie “Freiheitliche Partei”, “Freiheitliche” oder Ähnliches im Vorhinein nicht für seine neue Partei verwenden kann. Es drohte durch Verwechslungen “unwiederbringlicher Schaden”.
Verwechslung “nicht nachvollziehbar”
Doch das Landesgericht Salzburg lehnte eine einstweilige Verfügung ab. Eine mögliche Verwechslung durch potenzielle Wähler nach einem mehrwöchigen Wahlkampf sei nicht nachvollziehbar, hieß es etwa in der Entscheidung. Auch liege die konkrete Gefahr eines “unwiederbringlichen Schadens” nicht vor. Der Antrag auf Unterlassung wurde darum abgewiesen, die FPÖ brachte darauf Rekurs ein.
Karl Schnell bleibt gelassen
Der Salzburger FPÖ-Landesparteichef Andreas Schöppl wollte gegenüber der APA den aktuellen Spruch nicht überbewerten. Die Rechtsmeinung des Oberlandesgericht gehe aber aus dem Entscheid klar hervor. Gelassen reagierte indes Karl Schnell. “Wir haben die Wahl des Parteinamens rechtlich so gut vorbereitet, dass nichts passieren wird. Wir sind zuversichtlich, dass das in Ordnung geht”, sagte er zur APA. Der Zusatz “Liste Dr. Karl Schnell” würde für die notwendige Unterscheidbarkeit sorgen.
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