Landwirtschaftsminister Niki Berlakowich hat eine Änderung der entsprechenden Verordnung der Bundesregierung in die Begutachtung geschickt. Sie sieht zusätzliche Einspruchsmöglichkeiten gegen verhängte Rückforderungen und Sanktionen vor. Wenn dem Alpverantwortlichen bzw. Viehauftreiber kein schuldhaftes Verhalten angelastet werden kann, haben die Einsprüche Aussicht auf Erfolg.
Zur Darlegung der Unschuld sind weitere Informationen und Beweismittel vorzulegen. Insbesondere, wenn sich der Alpverantwortliche auf frühere AMA-Kontrollen verlassen hat oder die Unrichtigkeit zum Zeitpunkt der Digitalisierung nicht erkannt werden konnte oder die neuen technischen Hilfsmittel bei der Digitalisierung nicht zur Verfügung gestanden sind, sollen keine Sanktionen anfallen.
Präsident StR. Josef Moosbrugger: „Unser entschiedenes Auftreten und der Einsatz von Landeshauptmann Mag. Markus Wallner und Agrarlandesrat Ing. Erich Schwärzler haben etwas in Bewegung gebracht. Allerdings eine Generalamnestie ist nicht möglich. Es braucht eine Einzelfallbehandlung.”
Wir ersuchen daher alle Alpverantwortlichen und Landwirte, die gegen den Sanktionsbescheid berufen haben, sich bei der Landwirtschaftskammer zu melden, damit die Einsprüche im Sinne der geänderten Verordnung ergänzt werden können.
„Vorerst muss noch das Begutachtungsverfahren positiv über die Bühne gehen, wovon wir ausgehen”, ist Präsident StR. Josef Moosbrugger optimistisch. Dieses aktuelle Verfahren trifft die Altfälle. Wir werden uns aber auch mit Nachdruck darum kümmern, dass für die Zukunft eine praxisgerechte Regelung gefunden wird.
Kontakt zum Thema: StR. Josef Moosbrugger, Telefon: 05574 400-401, praesidium@lk-vbg.at
Eine Pressemitteilung der Landwirtschaftskammer Vorarlberg.
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