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Folgenreicher Skiunfall

Seinen Fahrstil sollte man den Pistenverhältnis anpassen.
Seinen Fahrstil sollte man den Pistenverhältnis anpassen. ©Beate Rhomberg
Aus dem Bezirksgericht: Schaden nach Zusammenstoß auf den Skipiste.

Dornbirn. Für eine Deutsche und ihrem sechsjährigen Sohn hätte es einige Tage nach Weihnachten im Jahr 2015 ein schöner Skitag im Montafon werden sollen. Doch die Frau wurde von einem jugendlichen Skifahrer, der die Kontrolle über seine Skier verloren hatte, gerammt und blieb schwer verletzt auf der Piste liegen.

Außergerichtlich hat die Haftpflichtversicherung des 14-jährigen Unfallverursachers ein fünfzigprozentiges Mitverschulden anerkannt und vorab ein Schmerzensgeld von 4500 Euro bezahlt. Doch für ihre Schien- und Wadenbeinfraktur wollte die Deutsche nochmals 10.900 Euro Schmerzensgeld, Haushaltshilfe, Spesen und Therapiekosten. Sie ging vor Gericht.

Sie brachte vor, der Jugendliche hätte den Skiunfall allein verschuldet. Er sei eindeutig zu schnell unterwegs gewesen. Ein Fahrfehler im oberen Teil des Steilhangs und infolge des schlechten Pistenzustandes ließ ihn stürzen. Dadurch sei er unkontrolliert in die fünf Meter weiter unten Spurende gerutscht. Durch die Kollision sei sie zu Sturz gekommen. Die Frau ist ihrem sechsjährigen Sohn langsam und in weiten Bögen ­vorausgefahren.

Den Hang gequert

Das wollte der Gegenanwalt nicht gelten lassen und behauptete, dass die Mutter mit ihrem Sohn den Hang langsam gequert hätte und für sie deshalb eine besondere Beobachtungspflicht nach oben bestünde. „Wäre sie stehen geblieben, wäre der Unfall zu vermeiden gewesen“, brachte der Rechtsvertreter vor. Zudem sei der „Rennfahrer“ auf einer Eisplatte, die vorher nicht zu erkennen gewesen sei, ausgerutscht. Bei der ersten Verhandlung vor Richter Walter Schneider hat der Jugendliche mehrfach sein Verschulden eingestanden, jedoch mit dem Hinweis, dass die Frau ein Mitverschulden träfe.

Doch der Vorsitzende sah das anders. „Abgesehen von diesem ,Mitschuldanerkenntnis‘ hätte der ausgezeichnet Ski fahrende Bursche den Unfall leicht vermeiden können.“ Er habe vor seinem Sturz erkennen können, dass sich die weiter unten langsam fahrende Skifahrerin mit ihrem Kind im Gefahrenbereich befindet. Deshalb hätte er auch seine Fahrgeschwindigkeit drosseln müssen. „Der Junge hat einfach schlecht reagiert“, so der Richter. Zu bemerken ist aber auch, dass der Vater des 14-Jährigen eindrücklich und dramatisch die damaligen schwierigen Pistenverhältnisse schilderte. Er wies darauf hin, dass selbst für geübte Fahrer das Talwärtsfahren eine Herausforderung darstellte.

Dass der junge Mann ein überaus geübter Skifahrer ist, haben er und sein Vater nachvollziehbar aufzeigen können. „Mein Sohn fährt im Skikader und Rennen auf Vorarlberger Landesebene.“ Richter Walter Schneider hat die Klagsforderung, die seinerzeit über 10.900 Euro lautete, auf mehr als 22.000 Euro ausgedehnt. Das Landesgericht als Berufungsgericht hat dieses Urteil jetzt bestätigt und die Berufung abgewiesen. LAG

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