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Flughafen Wien wirbt mit zugespitzten Argumenten für die dritte Piste

Die Diskussion um die vom Flughafen Wien angepeilte dritte Piste geht weiter.
Die Diskussion um die vom Flughafen Wien angepeilte dritte Piste geht weiter. ©APA/Herbert Pfarrhofer
"Entweder 30.000 neue Jobs bei uns. Oder in Bratislava." Damit wirbt der Flughafen Wien auf einer eigens lancierten Website für die dritte Piste.

Die heftige Debatte nach dem Nein des Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zum Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat ist um eine Facette reicher. Mit alarmierenden Slogans wie “Entweder 30.000 neue Jobs bei uns. Oder in Bratislava.” lobbyiert der Flughafen Wien auf einer eigens eingerichteten Homepage für das ihm so wichtige Zukunftsprojekt der Airport-Erweiterung.

“795 sind schon dafür! Sie auch?”, steht auf der Seite (mit Unterstützerstand Sonntagvormittag, Anm) auf der Seite zu lesen. Klickt der User auf “Hier klicken und unterstützen”, so wird sein Klick umgehend als Unterstützung für die dritte Piste gezählt. Rückgängig machen lässt sich dies anonyme Unterstützung via Klick nicht mehr.

Diese Argumente hat der Flughafen Wien für die dritte Piste

Auf der Seite finden sich Argumente für den Bau der dritten Piste. Es heißt dort neben wirtschaftlichen Pro-Erklärungen unter anderem: “CO2 wird durch ausreichende Kapazität verringert”, oder “Unnötige Verspätungen und Warteschleifen in der Luft werden vermieden”.

Auch “Stimmen aus Politik, Wirtschaft & Tourismus” werden mit befürwortenden Aussagen zitiert. Dazu zählen Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP), Verkehrsminister Jörg Leichtfried (SPÖ), Siemens-Österreich-Chef Wolfgang Hesoun und WienTourismus-Chef Norbert Kettner.

Für die Seite gibt es auf anderen Internetseiten, wie etwa Nachrichtenportalen, Banner-Werbungen. Das Impressum der Homepage – siehe www.drittepiste.at – gibt den Flughafen Wien als Urheber an. Auch das Logo des Vienna International Airport ist auf der Seite zu sehen.

Beschwerde gegen Urteil

Der Airport hat bereits Rechtsmittel gegen das Bundesverwaltungsgerichtsurteil eingelegt. Beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird Beschwerde geführt wegen der Verletzung von Verfassungsrechten wie Eigentumsfreiheit, Erwerbsfreiheit und Gleichheitsgebot. Bei der außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof wird die “inhaltliche Rechtswidrigkeit” beklagt, weiters eine “denkunmögliche und willkürliche Gesetzesauslegung” und widersprüchliche Begründungen. Für die nächste Zeit hat der Flughafen neue Gutachten angekündigt.

Demgegenüber verteidigen Umweltgruppen vehement die Entscheidung des BVwG. Eine eigene “Protestaktion gegen die außerordentliche Revision des Flughafens” schreibt unter der Bezeichnung “System Change, not Climate Change” unter anderem “das öffentliche Interesse am Schutz vor den Folgen des Klimawandels muss ernst genommen und weiterhin höher gewertet werden als kurzsichtige Profitinteressen”.

(APA, Red.)

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