Auch zur Frage von Gutscheinen – die Air Berlin nach Flugausfällen immer wieder anbietet – gab die Agentur am Mittwoch Tipps ab. Die Airline muss Passagieren die Wahl lassen zwischen der Erstattung der Ticketpreises, einer alternativen Beförderung zum Endziel oder dem Rückflug zum ersten Abflugort.
Bei Flug-Annullierung: Anspruch auf Ausgleichszahlung
Wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, haben Passagiere bei einer Flug-Annullierung zusätzlich zur Erstattung oder Alternativbeförderung auch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung – je nach Flugstrecke zwischen 250 und 600 Euro.
“Die Ausgleichszahlungen sind grundsätzlich in bar auszubezahlen oder auf das Konto der Passagiere zu überweisen”, schrieb Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte, heute in einer Aussendung. Ein Gutschein kann alternativ angenommen werden, muss er aber nicht. Eine Abgeltung in Gutscheinform sei nur mit schriftlichem Einverständnis des Fluggastes möglich.
Fahrgastagentur: Gutscheine nur mit schriftlichem Einverständnis
“Manchmal bieten Airlines als Anreiz Gutscheine, die den Wert der Ausgleichszahlung übersteigen. Ob Passagiere dieses Angebot annehmen bleibt ihnen selbst überlassen”, so die Fahrgastagentur. Nach einer frustrierenden Pannenserie hat Air Berlin in den letzten Wochen von Flugabsagen betroffenen Passagieren solche höheren Entschädigungen in Form von Fluggutscheinen angeboten.
(apa/red)
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