Dies berichtete die Tageszeitung “Magyar Nemzet” am Montag unter Berufung auf Quellen im Innenministerium. Das Dublin-III-Abkommen sieht vor, dass das Asylverfahren in jenem EU-Land durchzuführen ist, welches der betreffende Flüchtling als erstes erreicht hat.
Budapest: Bestimmung trifft auf Ungarn nicht zu
Budapest hat den Standpunkt, dass diese Bestimmung auf Ungarn nicht zutrifft. Die Asylbewerber auf der sogenannten Balkan-Route hätten nämlich als erstes EU-Land Griechenland erreicht, bevor sie über Serbien nach Ungarn gekommen sind. Bis zum 15. August wollten verschiedene EU-Länder, darunter auch Deutschland, insgesamt 19.542 Asylbewerber als “Dublin-III-Fälle” nach Ungarn abschieben, schrieb “Magyar Nemzet” weiter.
Politik der Abschottung
Der rechtskonservative ungarische Ministerpräsident Viktor Orban verfolgt eine Politik der Abschottung und Abschreckung gegenüber Flüchtlingen. Bis zur Errichtung von Grenzzäunen im Herbst 2015 waren mehrere Hunderttausend Flüchtlinge über Ungarn nach Westeuropa gekommen.
(APA)
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