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Flüchtlinge brachen in Flüchtlingsheim ein

Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte eineinhalb Jahre Haft ausgemacht.
Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte eineinhalb Jahre Haft ausgemacht. ©VOL.AT
Feldkirch - Zwei Jugendliche stahlen Lebensmittel im Wert von 186 Euro: Geldstrafe für 17-Jährigen, Gratisarbeit für 16-Jährigen.

Den Einbruchsdiebstahl vom 19. Oktober 2016 in einem Bregenzer Flüchtlingsheim haben zwei Flüchtlinge begangen, die dort nicht gewohnt haben. Ein 16-jähriger Afghane stieg durch ein Kellerfenster in die Asylwerberunterkunft ein und stahl dort Lebensmittel im Wert von 186 Euro. Sein 17-jähriger Komplize wartete vor dem Gebäude als Aufpasser.

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch bot den beiden Beschuldigten zur Strafe gemeinnützige Arbeit an. Der 16-Jährige verrichtete die unentgeltlichen Arbeitsstunden. Daraufhin wurde das gegen ihn geführte Strafverfahren eingestellt. Der 17-Jährige leistete jedoch nur acht der ihm aufgetragenen 30 Sozialstunden. Deshalb wurde er wegen des Vergehens des Einbruchsdiebstahls angeklagt.

Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte in der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 640 Euro (160 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte Teil 160 Euro (40 Tagessätze). Das Urteil, mit dem Staatsanwalt Heinz Rusch einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte erhielt automatisch drei Tage Bedenkzeit, weil er ohne Verteidiger zum Prozess erschienen war.

Sollte der Asylwerber die Strafe nicht bezahlen, müsste er entweder für 20 Tage ins Gefängnis oder 80 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Die mögliche Höchststrafe für den Jugendlichen hätte eineinhalb Jahre Haft ausgemacht.

Nicht bezahlt

Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen versuchten Diebstahls. Nach Ansicht von Richterin Sabrina Tagwercher hatte er im April in einem Bregenzer Supermarkt versucht, eine Packung Pistazien im Wert von 2,79 Euro zu stehlen. Der Angeklagte hatte zwei Dosen Red Bull bezahlt, aber nicht die Pistazien-Packung in seiner Jackentasche. Er gab vor Gericht an, er habe vergessen, die Pistazien zu bezahlen.

Auch mit seinen Angaben zum angeklagten Einbruchsdiebstahl konnte der 17-jährige Afghane die Strafrichterin nicht überzeugen. Der Angeklagte behauptete, er habe nicht gewusst, dass sein 16-jähriger Kollege stehlen wollte. Der 16-Jährige sagte jedoch vor Gericht als Zeuge, er habe zum Angeklagten gesagt, er steige in das Flüchtlingsheim ein, um dort Lebensmittel für beide zu holen.

Richterin Tagwercher sagte zum Angeklagten, er komme wegen seiner Unbescholtenheit dieses Mal mit einer Geldstrafe davon. Sollte er aber wieder Straftaten begehen, müsse er mit einer Haftstrafe rechnen.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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