Die Fahrzeuge wurden letztlich laut Gerichtssprecher in Österreich und Deutschland beschlagnahmt. In ihrer ersten Vernehmung hatte die Ungarin erklärt, die drei Fahrzeuge mit dem durch Prostitution in Wien verdienten Geld für den Zweitangeklagten gekauft zu haben, was dieser vor Gericht dementierte. Seine Ex-Freundin würde lügen, sie hätte nur ihren Namen für die Autokäufe angegeben. Das Geld hätte der afghanische Erstangeklagte bereitgestellt, was der mutmaßliche Bandenchef bestätigte. Die Zeugin blieb bei ihren Behauptungen, sodass Aussage gegen Aussage stand.
Der Prozess wird am 9., 22. und 23. März mit dem Abspielen weiterer Abhörprotokolle fortgesetzt. Angeklagt sind insgesamt 14 Personen – elf Bulgaren, zwei Afghanen sowie ein bulgarisch-libanesischer Staatsbürger. Sie sollen die Schuld für den Erstickungstod der Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Iran und dem Irak tragen. Unter den 71 Todesopfern waren auch vier Kinder. Drei der 14 Angeklagten sind noch auf der Flucht. Seit Juni 2017 wird im südungarischen Kecskemet verhandelt.
(APA/Red.)
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