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Fischzüchter soll 280.000 Euro zahlen

Ein Fischzüchter soll 280.000 Euro zahlen.
Ein Fischzüchter soll 280.000 Euro zahlen. ©dpa
Die klagende Tochter eines verstorbenen Lehrers fordert vom beklagten Vorarl­berger die Rückzahlung von 640.000 Euro aus Darlehen. Das viele Geld habe ihr Vater dem Beklagten geliehen.

Der Beklagte habe die Summe als Inves­tition für eine Fischzuchtanlage benötigt. Aber die geliehenen 640.000 Euro seien nie zurückbezahlt worden, wird in der Klage behauptet. Die anwaltlich von Anita Einsle vertretene Klägerin hat in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch aus prozesstaktischen Erwägungen vorerst nur 280.000 Euro eingeklagt.

Widersprüchliche Angaben

Am gestrigen Faschingsdienstag fand am Landesgericht die Einvernahme des Beklagten statt, dessen Rechtsvertreter Nicolas Stieger ist. Die Aussagen des Beklagten kommentierte Zivilrichterin Birgit Vetter als „abstruse Geschichte“. Der Beklagte mache widersprüchliche Angaben, sagte die Richterin. In der nächsten Verhandlung werden Zeugen befragt werden.

Der Beklagte sagte, er plane seit Jahren die Errichtung einer Fischzuchtanlage. Dafür sei jedoch eine Investition von zumindest 500.000 Euro notwendig. Als Investor habe sich der Lehrer angeboten. Der Vater der Klägerin habe ihm im Laufe der Jahre tatsächlich insgesamt 640.000 Euro übergeben. Das Geld sei aber nie als Investition freigegeben worden. Er habe das Bargeld im Auftrag des Geldgebers in einem Schließfach einer Vorarlberger Bank verwahrt, gab der Beklagte zu Protokoll.

Nur mündliche Vereinbarungen

Immer wieder habe der Geldgeber Geld für andere Investitionen zurückverlangt und dann auch stets von ihm ausgehändigt erhalten, sagte der Beklagte. So habe der vermögende Lehrer mit 400.000 Euro eine Immobilie in der Türkei gekauft. Es gebe keine schriftlichen Bestätigungen für die Rückgabe von Geldern an den potenziellen Investor. Das Vertrauensverhältnis sei derart gut gewesen, dass nur mündliche Vereinbarungen getroffen worden seien.

Letztlich habe der Vater der Klägerin sein gesamtes Geld zurückerhalten, so der Beklagte. Im Schließfach habe sich zuletzt Ende 2016 kein Geld mehr befunden. Für die geplante Fischzuchtanlage sei kein Geld des Lehrers verwendet worden. Der potenzielle Investor habe ihn über Jahre hinweg hingehalten und vertröstet. Zur erhofften Investition in die Fischzuchtanlage sei es aber nie gekommen.

Der Lehrer habe zu ihm gesagt, er sei geschieden und habe sich mit seiner Familie überworfen, gab der Beklagte vor Gericht an. Er wolle keinen Kontakt mehr zu seiner Tochter.

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