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Fischzüchter Raab bläst zum Angriff

Oberriet (CH) – Fischfarm: "Melander"-Züchter Hans Raab droht dem Kanton St.Gallen mit einer Millionenklage.

Wie berichtet will Multimillionär Hans Raab, der die gigantische Fischzucht in Oberriet errichtete, die Anlage wieder hochfahren. Wer glaubte, er gebe nun gegenüber den Forderungen des Kantons St.Gallen klein bei, um seine 40 Millionen ansonsten in den Sand gesetzten Franken zu retten, hat Raab falsch eingeschätzt. Er erinnerte sich trotz angeschlagenen Gesundheitszustandes seiner Kämpfernatur und droht der St.Galler Kantonsregierung mit einer Millionenklage. Bereits vergangene Woche hatte auf Anfrage der VN Kantonstierarzt Dr. Thomas Giger erklärt, er sage in dieser Sache der „Melander“-Zucht nichts mehr. Er habe ein Schreiben eines europabekannten Anwaltes vorliegen, das ihn warnte, sich weiter öffentlich zu äußern. Bekanntlich hatte das St.Galler Veterinäramt die in Oberriet angewendete Tötungsmethode für Fische verboten, sie entspreche nicht dem eidgenössischen Tierschutzgesetz.

Gutachten

Der Kantonstierarzt ist nicht umsonst vorsichtig geworden. Ein deutscher Fachjournalist sagte nun gegenüber dem „Tagesanzeiger“ Zürich, Raab habe „die besten Tierrechtsanwälte Europas“ engagiert. Diese sollen Gutachten vorlegen, nach denen die St.Galler Behörde die in Oberriet angewendete Schlachtmethode hätte genehmigen müssen. Weil sie die Methode verbot, bei der die Fische in einer Trommel mit Eissplittern angeblich „betäubt“ wurden, droht nun Raab mit einer horrend hohen Schadenersatzklage. Verfasst hat die Klagschrift laut „Tagesanzeiger“ der Heidelberger Anwalt Hansjürgen Tuengerthal, ehemals Vertreter der deutschen Fleischindustrie. Die Klagsumme ist mit 100 Millionen Franken angesetzt. Vor den Kadi zerren will der Rechtsanwalt wegen Ruf- und Geschäftsschädigung auch die Tierschutzorganisation „Fair Fish“, die die Tötungsmethode in Oberriet angeprangert hatte. Noch sind die Klagen erst verfasst, aber nicht eingebracht. Fischzüchter Raab will aber nicht nur Schadenersatz, sondern auch die Tötungsmethode rechtfertigen, die durch eine Ausnahme in der Schweizer Tierschutzverordnung ermöglicht sei. Ein weiteres Anliegen will Hans Raab bei einer für Ende des Monats angekündigten Medieninformation der Öffentlichkeit vorstellen: „Ich werde beweisen, dass ich kein Tierverbrecher, sondern ein großer Tierfreund bin.“

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