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Fingerabdruck reichte nicht für Einbruch-Schuldspruch

Freispruch im Prozess um Einbruch in Kindergarten - Angeklagter muss sich nun aber in Drogenstrafverfahren verantworten.
Freispruch im Prozess um Einbruch in Kindergarten - Angeklagter muss sich nun aber in Drogenstrafverfahren verantworten. ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch. Freispruch vom angeklagten Einbruchsdiebstahl, obwohl DNA-Spuren des Angeklagten an einer Tür des Kindergartens gefunden wurden.

Seine Spuren wurden am Tatort gefunden. Dennoch wurde der von Nicolas Stieger verteidigte Angeklagte am Dienstag am Landesgericht Feldkirch im Zweifel freigesprochen. Das Urteil im Strafprozess um den Einbruchsdiebstahl vom 9. August 2013 in einen Kindergarten in einer Hofsteiggemeinde mit einer Beute von 40 Euro aus einer Handkasse ist nicht rechtskräftig. Der Strafrahmen für das Verbrechen des Diebstahls durch Einbruch beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Gefängnis.An der Fluchttür des Kindergartens waren an der Außenseite Fingerspuren des 23-Jährigen gefunden worden. Vor der Polizei hatte der wegen Körperverletzung Vorbestrafte dafür keine Erklärung gehabt. Er habe sich seit 2007 nicht mehr im Kindergarten aufgehalten, den er als Bub besucht hatte, gab der Beschuldigte der Polizei zu Protokoll.

In der Hauptverhandlung vor Gericht jedoch sagte der Angeklagte am Dienstag, er habe sich zur fraglichen Zeit doch beim Kindergarten befunden. Er habe seine Eltern besucht, die drei Häuser vom Kindergarten entfernt wohnen. Dabei habe er sein Auto vor diesem geparkt. Unter dem Vordach der Betreuungseinrichtung habe er eine Zigarette geraucht. Dabei habe er wohl mit einer Hand außen die Fluchttür berührt.

Beweise genügen nicht

“Die vorliegenden Beweise genügen nicht für einen Schuldspruch”, sagte Richter Wilfried Marte in seiner Urteilsbegründung. Zumal an der aufgebrochenen Haupttür Fingerabdrücke sichergestellt worden seien, die mit jenen des Angeklagten nicht übereinstimmen würden. Auch die Fußabdruckspuren im Kindergarten würden nachweislich nicht vom Angeklagten stammen.

Außerdem müsste der Angeklagte “wirklich wahnsinnig sein”, hätte er in der Straße, in der sich sein Elternhaus befinde, im Kindergarten eingebrochen. Darin waren sich Richter und Verteidiger einig.

Cannabis-Plantage

Dass der Arbeiter vor der Polizei seine Anwesenheit beim Kindergarten nicht angegeben habe, begründete Rechtsanwalt Stieger mit dem Druck, dem sein Mandant bei den Ermittlungen der Polizei ausgesetzt gewesen sei. Denn bei der Befragung wegen des Einbruchsverdachts hätten die Polizisten Marihuana in seiner Bregenzer Wohnung gerochen, berichtete Richter Marte. Danach sei dort bei einer von fünf Beamten durchgeführten Hausdurchsuchung eine Cannabis-Plantage sichergestellt worden. Dazu muss sich der 23-Jährige in einem Drogenstrafverfahren verantworten.

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