Am Landesgericht Feldkirch wurde ein 55-jähriger Finanzbeamter wegen Amtsmissbrauchs und Verletzung des Amtsgeheimnisses zu insgesamt 13.200 Euro Strafe verurteilt. Der Mann wollte privat ein Auto verkaufen und fragte zu dem Zweck in einem internen Datenregister die Bonität des Kaufinteressenten ab. Das war Amtsmissbrauch. Weil er mit seiner Freundin über das Thema redete, hat er auch „Verletzung des Amtsgeheimnisses“ am Hals. Dass es ein Fehler war, weiß der Beamte. „Ein Verbrecher ist mein Mandant dennoch nicht. Er hätte die Abfrage auch über den KSV tätigen können“, betont Verteidiger Robert Mayer, dass sich sein Mandant innerhalb von 39 Jahren Dienstzeit noch nie etwas hat zu Schulden kommen lassen.
Endlich erledigt
Die Abfrage war 2011, nun ist die Sache endlich vom Tisch. Allerdings ist dies die Entscheidung der ersten Instanz und man wird sehen, ob die Entscheidung rechtskräftig wird. Der Verurteilte nahm sich Bedenkzeit, die Staatsanwaltschaft gab vorerst keine Erklärung ab.
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