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Finanzausgleich und Aslygesetz dominieren LH-Konferenz

Landeshauptleutekonferenz stellt klare Forderungen im Finanzausgleich
Landeshauptleutekonferenz stellt klare Forderungen im Finanzausgleich ©APA
Linz - Bei der heutigen Sitzung der Landeshauptleute in Linz waren die bevorstehenden Verhandlungen zum Finanzausgleich sowie die aktuellen Änderungen im Asylgesetz die dominierenden Themen. Unterzeichnet wurde außerdem eine von den Landesfinanzreferenten ausgearbeitete 15a-Länder-Vereinbarung für einheitliche Länderhaushalte.
Fairer Finanzausgleich gefordert
Regierung beschließt Asyl auf Zeit

Die Landeshauptleute haben heute ein Positionspapier zum Finanzausgleich verabschiedet, erklärt Landeshauptmann Markus Wallner, Mitglied des Länder-Verhandlungsteams für den anstehenden Finanzausgleich. Darin wird ein fairer Ausgleich mit klare Regelungen gefordert, sagt LH Wallner. Es sei für die kommende Periode wichtig, dass eine faire Finanzierung abgesichert wird, damit den Ländern ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Dies gelte unter anderem für die Krankenanstalten- und die Pflegefinanzierung. “Wir fordern in der Pflegefinanzierung eine Verlängerung bis 2020, die Implementierung der 24-Stunden-Betreuung in den Pflegefonds sowie die Sicherung der Unterstützung für die Hospiz- und Palliativbetreuung, aber auch eine jährliche Valorisierung des Pflegegelds”, sagt Markus Wallner.  Bei der Wohnbauförderung wird eine Abgeltung für jene Mittel gefordert, auf die länderseitig durch das Einfrieren der Ertragsanteile in den letzten Jahren verzichtet wurde.

Vereinbarung zu einheitlichen Haushaltsregeln

Von den Finanzreferenten wurde eine 15a-Länder-Vereinbarung zur Einführung einheitlicher und vergleichbarer Haushaltsregeln für Bund und Länder ausgearbeitet. Im Wesentlichen zielen die neuen Regelungen darauf ab, von einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung auf eine drei Komponentenrechnung (Finanz-, Vermögens-, und Ergebnisrechnung) umzustellen. “Damit werden die Haushalte transparenter und vergleichbarer”, so Wallner. Die Umsetzung der neuen Regeln wird – vor allem aufgrund der technischen Umsetzung – bis 2020 dauern.

Änderungen im Asylgesetz und Familiennachzug

Innenministerin Mikl-Leitner präsentierte den Landeshauptleuten in Linz eine Änderungen im Asylgesetz.Schon mit 15. November sollen die neuen Regeln (rückwirkend) gelten. Vorgesehen sind von der Regierung die Einführung von “Asyl auf Zeit” sowie eine Verschärfung beim Familiennachzug. Viel hat sich an den Plänen, die das Innenministerium bereits Anfang Oktober präsentiert hat, nicht mehr geändert. Einzig für unbegleitete Minderjährige gibt es eine Erleichterung, was den Familiennachzug betrifft. Sie müssen gewisse finanzielle Voraussetzungen nicht erfüllen, die bei den anderen Flüchtlingsgruppen gelten.

Vorgesehen ist, dass künftig Asyl fürs erste nur noch für maximal drei Jahre gewährt wird. Sollte sich in diesem Zeitraum die Lage im Herkunftsland so weit stabilisieren, dass eine Rückkehr möglich ist – etwa ein Ende des Bürgerkriegs in Syrien – müssten die Flüchtlinge Österreich verlassen. Als Basis für die Entscheidung sollen mindestens einmal jährlich vorgelegte Expertisen der Staatendokumentation des Innenministeriums dienen. Erst wenn drei Jahre nach der Erstzuerkennung die Asylgründe noch immer bestehen, wird der Status unbefristet zuerkannt.

Kurzfristig gesehen sind die Änderungen bei der Familienzusammenführung jene, die wohl die meiste Auswirkung haben. Denn Personen, denen nicht Asyl, aber subsidiärer Schutz zuerkannt wird, müssen künftig drei Jahre warten, bis sie ihre Familien nach Österreich nachholen dürfen. Derzeit beträgt die Frist nur zwölf Monate.

Wallner mit Asylgesetz zufrieden

“Mit den klaren Bedingungen für den Familiennachzug und der zeitlichen Asyl-Befristung auf drei Jahre werden zwei Forderungen erfüllt, die die Landeshauptleute schon vor einigen Monaten angeregt haben”, betont Wallner. “Wenn der Zustrom eingedämmt werden soll und wir unsere Aufnahmemöglichkeiten nicht über Gebühr belasten wollen, sind diese Maßnahmen zielführend”.

Abschließend drängten die Landeshauptleute einmal mehr auf den Erhalt der Militärmusik und auf eine klare Aussprache mit Verteidigungsminister Klug.

 

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