Die Trends gehen hin zur “Batterie”, weiß Manuela Rehak von fire-event in Hohenems. Bei diesen zündet man nur einmal an, um mehrere Minuten lang orchestriertes Feuerwerk genießen zu können. Doch auch kindergerechtes Feuerwerk erfreut sich weiterhin großer Beliebtheit – und auch die Schweizer entdecken neben ihrem Nationalfeiertag langsam auch Silvester für sich.
CE seit heuer verpflichtend
Heuer dürfen erstmals nur Feuerwerk verwendet werden, welche über eine CE-Kennzeichnung verfügen. Auch privat eingelagerte Altbestände dürfen dieses Silvester nicht verwendet werden. Rehak weist außerdem auf die Einteilung der Pyrotechnik in vier Kategorien hin. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ab 12 Jahren verwendet werden, jede der Kategorie F2 ab 16 Jahren. F3 und F4 verlangen eine spezielle Ausbildung und den Besitz des Pyrotechnikausweises.
Feuerwerk an sich verboten
Grundsätzlich gilt in Vorarlberg: Feuerwerk ab der Kategorie F2 ist innerorts an jedem Tag verboten. Ähnliches gilt auch für Waldgebiete. Zu bestimmten Anlässen, wie eben Silvester, können Bürgermeister Feuerwerk im Ort erlauben. Vergangenes Silvester verweigerten viele Vorarlberger Gemeinden eine solche Erlaubnis, zu hoch war die Gefahr von Waldbränden.
Krankenhäuser, Pflege- und Tierheime schonen
Weiters verboten: Das Abfeuern von Pyrotechnik allgemein in der Nähe von Krankenhäusern, Kinderbetreuungseinrichtungen, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen. Mit Pyrotechnik der Kategorie F2 hat man auch allgemein größere Menschenansammlungen zu meiden. Aus Sicherheitsgründen bitten Polizei und VCÖ, die Raketen nur von sicheren Starteinrichtungen aus zu verwenden und nur legal zertifizierte Pyrotechnik zu kaufen und zu verwenden.
Feinstaubbelastung an Silvester
Hinzu kommen die Umweltauswirkungen des nun auch in der Schweiz immer beliebter werdenden Silvesterfeuerwerks. Bei der Verbrennung der Pyrotechnik entsteht Pulverdampf, an Silvester werden daher rund um Mitternacht die Grenzwerte für Feinstaub und andere Schadstoffe regelrecht gesprengt. In den vergangenen Jahren bat die Landesregierung außerdem, die Reste des Feuerwerks mitzunehmen – auch wenn man auf freiem Feld schießt. Ansonsten könnten Kunst-, Metall- und Brennstoffe in die Umwelt, Grundwasser und das Tierfutter gelangen.
Tipps zur sicheren Verwendung
- Gebrauchsanweisung und Sicherheitshinweise beachten
- nur zugelassene pyrotechnische Produkte im Fachhandel erwerben
- Raketen nicht aus der Hand, sondern aus einer geeigneten Abschussvorrichtung senkrecht nach oben abfeuern
- Nicht über Feuerwerkskörper beugen, Sicherheitsabstand einhalten
- Fenster und Türen geschlossen halten, um fehlgeleitetes Feuerwerk und Feinstaub draußen zu halten
- “Versager”, sprich Blindgänger, kein zweites Mal anzünden
Feuerwerkskörper fallen in die Kategorien F1 bis F4
- F1: Erzeugnisse, die eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel haben, wie Tischfeuerwerke, Feuerwerksscherzartikel, Traumsterne, Knallerbsen, Partyknaller und Wunderkerzen. Sie können ab 12 Jahren erworben werden.
- F2: Feuerwerkskörper, die eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel haben, wie Silvesterraketen, Blitzknallkörper, Schweizerkracher, Knallfrösche, Sprungräder, Fontänen (“Vulkane”) und Feuerräder. Sie können ab 16 Jahren erworben werden.
- F3: Feuerwerkskörper, die eine mittlere Gefahr darstellen und deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet, wie stärkere Silvesterraketen. Sie können ab 18 Jahren erworben werden. Ein Sachkundenachweis ist erforderlich.
- F4: Feuerwerkskörper, die eine große Gefahr darstellen, deren Lärmpegel die Gesundheit nicht gefährdet und die “Profis” vorgesehen sind. Erwerber müssen mindestens 18 Jahre alt sein, Fachkenntnisse nachweisen und einen Pyrotechnikausweis für F4 haben. Nachweis über die Fachkenntnis ist erforderlich.
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