31. Oktober 2012 13:15; Akt.: 31.10.2012 14:04

Felix Baumgartner in Salzburg wegen Körperverletzung vor Gericht

Wegen eines Faustschlages gegen einen Lkw-Fahrer war Baumgartner erstinstanzlich verurteilt worden. Wegen eines Faustschlages gegen einen Lkw-Fahrer war Baumgartner erstinstanzlich verurteilt worden. - © EPA/Archiv
Gut drei Wochen nach seinem erfolgreichen Sprung aus der Stratosphäre kommt auf den Extremsportler Felix Baumgartner in seiner Heimatstadt Salzburg ein weniger ruhmreicher Auftritt zu: Am Dienstag muss er sich am Landesgericht wegen des Verdachts der Körperverletzung verantworten.

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Wegen eines Faustschlages gegen einen Lkw-Fahrer war er erstinstanzlich verurteilt worden, dagegen hatte Baumgartner berufen, informierte die Mediensprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger, am Mittwoch Journalisten.

Lkw-Lenker im Gesicht verletzt

Der Zwischenfall hatte sich demnach am 30. September 2010 in der Nähe der Red Bull Arena ereignet. Dort waren sich im Stau ein Autofahrer und ein griechischer Lkw-Lenker in die Haare geraten. Laut dem Ersturteil soll Baumgartner dazugekommen und ausgestiegen sein. Er soll Partei für den Autofahrer ergriffen haben. Dabei soll der Grieche den Extremsportler weggeschubst und Baumgartner seinen Gegner im Gesicht verletzt haben. Dieser erlitt eine Platzwunde im Gesicht.

Baumgartner beteuert Unschuld

Nach Angaben Feichtingers hat der Extremsportler beim ersten Prozess am Bezirksgericht Salzburg heuer im April seine Unschuld beteuert. Er habe den Kraftfahrer nicht geschlagen. Dennoch wurde er zu 50 Tagessätzen a 30 Euro, also zu 1.500 Euro Geldstrafe verurteilt. Dagegen meldete er Berufung an. Am kommenden Dienstag, den 6. November, muss nun ein Dreirichtersenat des Landesgerichtes Salzburg über seine Berufung entscheiden.

Anwesenheit nicht notwendig

Unklar ist, ob Baumgartner zum Prozess persönlich erscheinen wird. Seine Anwesenheit ist rechtlich nicht notwendig, er könnte sich in der Berufungsverhandlung auch von einem Anwalt vertreten lassen. (APA)



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