Im mehrjährigen Tauziehen um das Pro und Kontra der Errichtung des Feldkircher Stadttunnels sprachen die Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Wien ein Machtwort: Sie wiesen eine Beschwerde der Gegner des Tunnelprojekts, dessen Baukosten derzeit mit rund 250 Millionen Euro beziffert werden, als unzulässig zurück. Eingereicht hatten die Beschwerde die Bürgerinitiativen “Mobil ohne Stadttunnel” und “Statttunnel”. Sie wollten über diese Beschwerde Parteistellung bei der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erhalten und damit im Verfahren gewichtiger mitreden können.
Weitere Beschwerde anhängig
Damit sind für das Land und die Stadt Feldkirch als Betreiber allerdings noch lange nicht alle rechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt. Beim Bundesverwaltungsgericht ist seit mehr als zwei Jahren eine weitere Beschwerde der Tunnelgegner anhängig. Dabei geht es um einen Einspruch gegen den positiven UVP-Bescheid, den das Land für das Projekt ausgestellt hat. Darüber hinaus laufen derzeit freilich auch noch Gespräche über Grundablösen für den Bau der Tunnelspinne auf Hochtouren.
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