26 Sachverständige präsentierten ihre Gutachten und forderten Auflagen, im Schnitt verfolgten etwa 30 Vertreterinnen und Vertreter von Bürgerinitiativen und Anrainer die Verhandlung. Besonders ausführlich wurden die Themen Verkehr, Luft und Lärm besprochen.
“Es liegt ein umfassend geprüftes Projekt vor, das mit den notwendigen Auflagen die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt”, erklärt Projektleiter Arno Schwärzler. Der Stadttunnel Feldkirch ist das erste Straßenbauprojekt in Vorarlberg, für das eine Genehmigung nach dem UVP-Gesetz beantragt wurde.
Mit einer Verhandlungsdauer von 11 Stunden beanspruchte das Thema “Verkehr und Verkehrssicherheit” die größte Aufmerksamkeit bei der Verhandlung. Nach der Bewertung des Verkehrs-Sachverständigen wird der Stadttunnel eine Entlastung der Verkehrssituation sowie positive Auswirkungen für die Verkehrssicherheit und für Fußgänger und Radfahrer bringen. Gefordert werden einige Auflagen, etwa den Lkw-Stau beim Zollamt Tisis vor Inbetriebnahme des Stadttunnels zu reduzieren. Mit den Auflagen habe das Projekt Stadttunnel Feldkirch einen positiven Einfluss auf die Verkehrs- und Aufenthaltsqualität in der Innenstadt von Feldkirch.
Auch der Umweltmediziner ist in seinem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass der Stadttunnel Feldkirch als umweltverträglich zu beurteilen ist, weil ein wesentlich größerer Kreis von Nachbarn dauerhaft entlastet wird, als Nachbarn belastet werden.
Stadttunnel wird als umweltverträglich eingestuft
Das Projekt Stadttunnel Feldkirch wird aufgrund der eingereichten Unterlagen mit den Auflagen der Sachverständigen als umweltverträglich angesehen, heißt es in der zusammenfassenden Bewertung zum UVP-Verfahren Stadttunnel Feldkirch.
Weitere Vorgangsweise
Die Verhandlungsniederschrift wird nun von der UVP-Behörde (Verhandlungsleiter Christian Berger von der Abteilung Verkehrsrecht) fertig gestellt und anschließend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Diese Verhandlungsniederschrift wird in den Gemeindeämtern von Feldkirch und Frastanz aufliegen und kann im Internet auf der Website des Landes Vorarlberg eingesehen werden. Ein Bescheid der Behörde wird bis im Frühjahr 2015 erwartet.
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