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Rechtsfragen in der Medizin

Das Podium war hochkarätig besetzt: Neben dem Präsidenten selbst referierten und diskutierten RA Dr. Frank Philipp, Richter Dr. Norbert Stütler, Patientenanwalt Mag. Alexander Wolf, Dr. Mag. Heinz Sturn von der zentralen Beschwerdestelle der LKH sowie Dr. Gerald Fleisch, Geschäftsführer der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H.
Das Podium war hochkarätig besetzt: Neben dem Präsidenten selbst referierten und diskutierten RA Dr. Frank Philipp, Richter Dr. Norbert Stütler, Patientenanwalt Mag. Alexander Wolf, Dr. Mag. Heinz Sturn von der zentralen Beschwerdestelle der LKH sowie Dr. Gerald Fleisch, Geschäftsführer der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H. ©Dietmar Mathis/Vbg. Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H.
Großes Interesse bei Veranstaltung der Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg.

Zu einem großen Erfolg wurde die Veranstaltung „Rechtsfragen in der Medizin“, mit der die Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg kürzlich die hiesige Ärzteschaft und zentrale Vertreter der Medizinrechtsordnung zu Diskurs und Dialog über Arzthaftungsfragen und Berufspflichten geladen hatte. Über 100 Medizinerinnen und Mediziner folgten der Einladung des neuen Präsidenten OA Doz. Dr. Michael Osti in das LKH Feldkirch. Das Podium war hochkarätig besetzt: Neben dem Präsidenten selbst referierten und diskutierten RA Dr. Frank Philipp, Richter Dr. Norbert Stütler, Patientenanwalt Mag. Alexander Wolf, Dr. Mag. Heinz Sturn von der zentralen Beschwerdestelle der LKH sowie Dr. Gerald Fleisch, Geschäftsführer der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H.

Das Wechselspiel zwischen Medizin und Recht ist hochkomplex und nicht immer unproblematisch. Haftungs- und Aufklärungsfragen, defensive Diagnose- und Therapieprozesse, ein gespanntes Klima der Medicolegalität, die steigende Konfrontation mit Rechtsansprüchen und ein Gefühl der Unsicherheit und Irritation belasten die traditionell bündnishafte und vertrauensvolle Beziehung zwischen Arzt und Patient. Beim Versuch, ärztliche Schadensrisiken zu minimieren, bleiben die Ideen der Patientenautonomie, der Patientensicherheit, der Behandlungsfehlerprävention und auch  die Arzt-Patient-Beziehung häufig auf der Strecke. Diese Herausforderungen wurden nun bei einer Informationsveranstaltung der Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg mit den Experten aus den entsprechenden Fachgebieten gemeinsam thematisiert, die geladenen Ärztinnen und Ärzte aus ganz Vorarlberg hatten dabei die Gelegenheit, sich aus erster Hand über Rechtsfragen zu informieren.

Einwilligung zur Heilbehandlung und Rechtsinformation zu  Beschwerden 

“Die grundlegende Idee für die Veranstaltung war es, die Interessenslagen der beteiligten Akteure und ihre jeweiligen Rollen im System zu klären, die im Behandlungsprozess relevanten Normen und Berufspflichten zu erläutern und einen konstruktiven Beitrag zu einem verbesserten Verständnis für Ursache und Wirkung rechtlicher Anknüpfungspunkte im Behandlungsprozess zu leisten“, erklärte Initiator und neuer Präsident der Gesellschaft, OA Doz. Dr. Michael Osti. Die umfassende Planung wurde mit Erfolg gekrönt, fand doch die Veranstaltung mit über 100 Teilnehmenden großen Anklang.

In ihren Vorträgen erläuterten Dr. Frank Philipp, Rechtsanwalt in Feldkirch, und Dr. Norbert Stütler, Richter am Landesgericht Feldkirch, Voraussetzungen der wirksamen Einwilligung zur Heilbehandlung auf Patienten- und auf Behandlerseite. Dr. Mag Heinz Sturn, Leiter der Abteilung für Beschwerdewesen der Vorarlberger Landeskrankenhäuser, und Mag. Alexander Wolf, Patientenanwalt des Landes Vorarlberg, stellten im Anschluss rechtliche Information zu Beschwerdemanagement und außergerichtlichen Lösungswegen zur Verfügung. Die interessierten Besucher konnten damit ihre Rechtskenntnis erhöhen, ihr Rechtsbewusstsein stärken, aber auch ihren Bedenken zur gegenwärtigen Arzthaftungsjudikatur und zu deren adversen Effekten auf den Behandlungs- und Therapieprozess Ausdruck verleihen.

Dr. Gerald Fleisch, Direktor der Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft, versuchte in seinem Referat zur „Verrechtlichung des Gesundheitswesens in Österreich“ die Frage nach der Ursache für die Fokussierung der Rechtsordnung auf das Gesundheitssystem zu beantworten.

Rechtskenntnisse erhöht, Rechtsunsicherheit abgebaut

Als besondere Gelegenheit nahmen die Teilnehmer die Möglichkeit wahr, mit Vertretern der Rechtsordnung direkt in Kontakt zu treten, Annäherung und wechselseitiges Verständnis zu begründen und damit Rechtsunsicherheiten zu beseitigen. Damit ist der Veranstaltung gelungen die Überlegungen aller Beteiligter auch auf eine Metaebene zu heben und in einer kontroversiellen, aber produktiven Diskussion Stärken und Schwächen des Systems kritisch zu analysieren.

Fortführung der Veranstaltungsreihe geplant

Mit einer Vielzahl positiver Rückmeldungen und Begeisterung unter den Teilnehmern hat die Gesellschaft der Ärzte in Vorarlberg mit der Frage nach Arzthaftung ein höchst relevantes Thema aufgegriffen und zur Diskussion gestellt. „Wir sehen dies als einen wichtigen Beitrag zur Korrelation und Harmonisierung der Strategien der beteiligten Anspruchsgruppen und wünschen uns eine transparente und offene Interaktionsbasis, die in erster Linie auch der Kommunikation mit dem Patienten und seiner Zufriedenheit zugutekommen soll und wird“, erklärt GÄV-Präsident Osti. „Nach dieser ersten erfolgreichen Veranstaltung planen wir eine Weiterführung der Thematik als Veranstaltungsreihe, um dem großen Interesse und dem Bedürfnis nach Abbau von Informationsasymmetrien zur Rechtsordnung innerhalb der Vorarlberger Ärzteschaft aktiv zu begegnen.“

 

Quelle: Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsges.m.b.H./Delacher

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