Prozess nach Fahrerflucht: Bedingte Haft und unbedingte Geldstrafe für Frastanzer. - © VOL.AT/ Bernd Hofmeister
Der Mann war in Lustenau einem Fahrzeug aufgefahren und danach weitergefahren. Zwei Insassen des vorderen Fahrzeuges wurden leicht verletzt.
Danach behauptete der Lenker, seine Frau wäre gefahren. Der Grund: Er hatte keinen Führerschein. Der betrogenen Versicherung muss der Verurteilte nun 14.000 Euro zurückbezahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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