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Bürgerforum: Linksabbiegen bei EKZ Interspar Altenstadt wird verboten

Linksabbiegeverbot verringert Gefahren Gefährliches Linksabbiegen beim EKZ Altenstadt wird verboten. Feldkirch. (VN-doh) „Es wird gedrängelt, gehupt und genötigt“, beschreibt ein Teilnehmer im Bürgerforum seine Erfahrungen beim Abbiegen vom Einkaufszentrum Interspar in Feldkirch-Altenstadt auf die L 190. Mit der Forderung nach einem Linksabbiegeverbot meldete er sich vor einigen Wochen im Bürgerforum zu Wort. Wer zum Kreisverkehr will, solle künftig die Ausfahrt an der L 52 nehmen. Auch andere Teilnehmer meldeten brenzlige Situationen, die sie an der Ausfahrt erlebt haben. Wie berichtet, wurde im Jahr 2002 ein bereits bestehendes Abbiegeverbot wieder aufgehoben. Für die Teilnehmer im Bürgerforum eine nicht nachvollziehbare Aktion. Denn auf Rankweiler Seite des Kreisverkehrs wurden wegen Unfallhäufungen entsprechende Abbiegeverbote unlängst verordnet. Dies sah auch Herbert Vith von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch so, denn der Verkehr habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Der Abteilungsleiter der Polizei bei der BH veranlasste eine Prüfung der Verkehrssituation. Bei der Polizei wurden in den vergangenen fünf Jahren acht Unfälle mit Sachschaden und ein Unfall mit Personenschaden an der Ausfahrt registriert. Man könne aufgrund dieser Daten nicht von einer Unfallhäufung sprechen, so Vith. Dennoch kamen sowohl ein Sachverständiger als auch die Polizei und die Verantwortlichen der Straßenbauabteilung des Landes zum Schluss, dass die Verordnung eines Linksabbiegeverbots zur Verkehrssicherheit beitragen würde. Hauptargument ist, dass für das Abbiegen Richtung Kreisverkehr drei Fahrstreifen überquert werden müssen. Zudem seien die Bushaltestelle und der Schutzweg sehr nahe an der Ausfahrt, erklärte Vith. Aufgrund der Stellungnahme hat die Bezirkshauptmannschaft Anfang Mai eine neue Verordnung für das Linksabbiegeverbot beim Einkaufszentrum in Altenstadt auf die L 190 erlassen. Nun müssen noch die entsprechenden Bodenmarkierungen und die Verkehrstafeln angebracht werden. Damit sollte dann auch der Rückstau von der Tiefgarage auf die L 190 der Vergangenheit angehören.
Linksabbiegeverbot verringert Gefahren Gefährliches Linksabbiegen beim EKZ Altenstadt wird verboten. Feldkirch. (VN-doh) „Es wird gedrängelt, gehupt und genötigt“, beschreibt ein Teilnehmer im Bürgerforum seine Erfahrungen beim Abbiegen vom Einkaufszentrum Interspar in Feldkirch-Altenstadt auf die L 190. Mit der Forderung nach einem Linksabbiegeverbot meldete er sich vor einigen Wochen im Bürgerforum zu Wort. Wer zum Kreisverkehr will, solle künftig die Ausfahrt an der L 52 nehmen. Auch andere Teilnehmer meldeten brenzlige Situationen, die sie an der Ausfahrt erlebt haben. Wie berichtet, wurde im Jahr 2002 ein bereits bestehendes Abbiegeverbot wieder aufgehoben. Für die Teilnehmer im Bürgerforum eine nicht nachvollziehbare Aktion. Denn auf Rankweiler Seite des Kreisverkehrs wurden wegen Unfallhäufungen entsprechende Abbiegeverbote unlängst verordnet. Dies sah auch Herbert Vith von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch so, denn der Verkehr habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Der Abteilungsleiter der Polizei bei der BH veranlasste eine Prüfung der Verkehrssituation. Bei der Polizei wurden in den vergangenen fünf Jahren acht Unfälle mit Sachschaden und ein Unfall mit Personenschaden an der Ausfahrt registriert. Man könne aufgrund dieser Daten nicht von einer Unfallhäufung sprechen, so Vith. Dennoch kamen sowohl ein Sachverständiger als auch die Polizei und die Verantwortlichen der Straßenbauabteilung des Landes zum Schluss, dass die Verordnung eines Linksabbiegeverbots zur Verkehrssicherheit beitragen würde. Hauptargument ist, dass für das Abbiegen Richtung Kreisverkehr drei Fahrstreifen überquert werden müssen. Zudem seien die Bushaltestelle und der Schutzweg sehr nahe an der Ausfahrt, erklärte Vith. Aufgrund der Stellungnahme hat die Bezirkshauptmannschaft Anfang Mai eine neue Verordnung für das Linksabbiegeverbot beim Einkaufszentrum in Altenstadt auf die L 190 erlassen. Nun müssen noch die entsprechenden Bodenmarkierungen und die Verkehrstafeln angebracht werden. Damit sollte dann auch der Rückstau von der Tiefgarage auf die L 190 der Vergangenheit angehören. ©Emir T. Uysal
Linksabbiegeverbot verringert Gefahren. Gefährliches Linksabbiegen beim EKZ Altenstadt wird verboten.

Feldkirch. (VN-Heimat/doh) „Es wird gedrängelt, gehupt und genötigt“, beschreibt ein Teilnehmer im Bürgerforum seine Erfahrungen beim Abbiegen vom Einkaufszentrum Interspar in Feldkirch-Altenstadt auf die L 190. Mit der Forderung nach einem Linksabbiegeverbot meldete er sich vor einigen Wochen im Bürgerforum zu Wort. Wer zum Kreisverkehr will, solle künftig die Ausfahrt an der L 52 nehmen. Auch andere Teilnehmer meldeten brenzlige Situationen, die sie an der Ausfahrt erlebt haben. Wie berichtet, wurde im Jahr 2002 ein bereits bestehendes Abbiegeverbot wieder aufgehoben. Für die Teilnehmer im Bürgerforum eine nicht nachvollziehbare Aktion. Denn auf Rankweiler Seite des Kreisverkehrs wurden wegen Unfallhäufungen entsprechende Abbiegeverbote unlängst verordnet. Dies sah auch Herbert Vith von der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch so, denn der Verkehr habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Der Abteilungsleiter der Polizei bei der BH veranlasste eine Prüfung der Verkehrssituation.

Bei der Polizei wurden in den vergangenen fünf Jahren acht Unfälle mit Sachschaden und ein Unfall mit Personenschaden an der Ausfahrt registriert. Man könne aufgrund dieser Daten nicht von einer Unfallhäufung sprechen, so Vith. Dennoch kamen sowohl ein Sachverständiger als auch die Polizei und die Verantwortlichen der Straßenbauabteilung des Landes zum Schluss, dass die Verordnung eines Linksabbiegeverbots zur Verkehrssicherheit beitragen würde. Hauptargument ist, dass für das Abbiegen Richtung Kreisverkehr drei Fahrstreifen überquert werden müssen. Zudem seien die Bushaltestelle und der Schutzweg sehr nahe an der Ausfahrt, erklärte Vith.

Aufgrund der Stellungnahme hat die Bezirkshauptmannschaft Anfang Mai eine neue Verordnung für das Linksabbiegeverbot beim Einkaufszentrum in Altenstadt auf die
L 190 erlassen. Nun müssen noch die entsprechenden Bodenmarkierungen und die Verkehrstafeln angebracht werden. Damit sollte dann auch der Rückstau von der Tiefgarage auf die L 190 der Vergangenheit angehören.

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