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Fast-Food-Filiale in Wals entlässt Mitarbeiterin wegen 2-Cent-Wechselmünzen

Die Mitarbeiterin der Fast-Food-Kette wurde kurzerhand entlassen.
Die Mitarbeiterin der Fast-Food-Kette wurde kurzerhand entlassen. ©Bilderbox
Weil eine Angestellte einer Fast-Food-Filiale in Wals (Flachgau) in ihrem Schrank eine Rolle Zwei-Cent-Münzen im Wert von zwei Euro aufbewahrt hatte, wurde sie kurzerhand entlassen. Ihr Schrankfach wurde während des Krankenstandes der Frau illegal durchsucht. Die AK Salzburg zog für die Frau vor Gericht und bekam Recht.

Die Mitarbeiter einer Fast-Food-Filiale in Wals bewahrten teils selbst Wechselgeld auf, weil die Schichtleiter gelegentlich später kamen und die Kassa erst dann verfügbar war. Das wurde einer Angestellten zum Verhängnis: Im Krankenstand durchsuchte man ihr Schrankfach ohne Rechtfertigung und entließ sie wegen der dort gefundenen Geldrollen im Wert von zwei Euro in Zwei Cent-Münzen. „Das zeigt, dass Arbeitgeber offenbar keinen Vorwand scheuen, um Mitarbeiter loszuwerden, die länger krank sind – in diesem Fall sogar mit einer illegalen Durchsuchung“, kritisiert AK-Präsident Pichler. Die AK erstritt  3.156 Euro.

Spind während Krankenstand durchsucht

Bereits im März des vergangenen Jahres wurde Frau A. fristlos entlassen. In ihrem Spind wurden unter anderem zwei Euro in Zwei-Cent-Wechselgeldrollen gefunden. Die Rechtsexperten der AK wurden sofort stutzig als die Betroffene ihnen den Fall schilderte: Die Prüfung des Schrankfachs von Frau A. erfolgte ohne Anlass, also ungerechtfertigt, zudem während sie im Krankenstand war. Außerdem war es in der Walser Filiale eines Fast-Food-Restaurants üblich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter selbst etwas Wechselgeld aufbewahrten, da die Schichtleiter ab und wann nicht rechtzeitig zur Übergabe des Wechselgeldes um 6:30 Uhr anwesend waren, zu diesem Zeitpunkt aber bereits Kunden zu bedienen sind.

Rechte der Arbeitnehmer ernst nehmen

Das sah auch das zuständige Gericht so und entschied, dass Frau A. zu Unrecht fristlos entlassen wurde. Der vor Beenden des Dienstverhältnisses seit 2010 als Kassiererin in der Fast-Food-Filiale beschäftigten Arbeitnehmerin stehen jetzt 3.156 Euro (brutto) an entgangenem Lohn und ausbezahltem Resturlaub zu. Besonders kritisch sah das Gericht auch die Prüfung des Spindes. An diesem Tag wurden vom Restaurantleiter sämtliche Schrankfächer geöffnet – ohne Polizei oder richterliche Anordnung. Da die Betroffene nicht anwesend war, hätten streng genommen nicht einmal die Sicherheitsorgane das Hausrecht von Frau A. am Spind verletzen dürfen.

„Arbeitgeber müssen ihre Fürsorgepflicht ernst nehmen. In einer großen Fast-Food-Kette kann man erwarten, dass die Rechte der Angestellten nicht derart mit Füßen getreten werden. Hier liegt der Verdacht nahe, dass es um einen Vorwand zur Entlassung wegen eines voraussichtlich längeren  Krankenstands geht. Und das Ganze wegen Wechselgeld im Wert vor zwei Euro, das sowieso für die Arbeit aufbewahrt wird. Das ist geradezu lächerlich durchschaubar!“, so Siegfried Pichler.

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