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Fast doppelt so viele Anzeigen wegen sexueller Belästigung

Die Zahl der Anzeigen verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr
Die Zahl der Anzeigen verdoppelte sich im Vergleich zum Vorjahr ©Bilderbox (Sujet)
Auf Basis von Hochrechungen sind seit 1. Jänner 2016 bereits fast doppelt so viele Anzeigen wegen sexueller Belästigung als im Vergleich zum Vorjahr eingegangen.
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Während 2015 bei den Staatsanwaltschaften 1.097 Anzeigen eingingen, wurden heuer bereit 886 nach dem seit 1. Jänner präzisierten Paragrafen 218 StGB gemeldet.

Anzahl der Anzeigen wegen sexueller Belästigung fast verdoppelt

Dazu kamen ebenfalls bis Ende Juli 67 Anzeigen nach dem neu geschaffenen Tatbestand Paragraf 205a (“Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung”). Mit 1. Jänner 2016 wurde im Rahmen der Reform des Strafgesetzbuches laut Justizministerium unter anderem darauf abgezielt, die Würde eines Menschen stärker zu schützen und Delikte gegen Leib und Leben strenger zu bestrafen. Das betraf vor allem Sexualdelikte. Der Tatbestand der sexuellen Belästigung (Paragraf 218 StGB) wurde präzisiert. Demnach sind entwürdigende und intensive Berührungen, die jemanden in der Würde verletzen, strafbar. Ist davon eine Körperstelle betroffen, die der Geschlechtssphäre zuordenbar ist – Stichwort “Po-Grapschen” -, drohen nun bis zu sechs Monaten Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

242 Anklagen bis Ende Juli erhoben

Außerdem wurde der Paragraf 205a (“Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung”) neu eingezogen. Damit sind nun auch Fälle strafbar, in denen sich Opfer von sexueller Gewalt aus Angst nicht körperlich zur Wehr setzen und auch sonst keinen Widerstand leisten, aber in für den Täter erkennbarer Weise mit dessen Vorgehen nicht einverstanden sind. Bei Verurteilung nach diesem Paragrafen drohen bis zu zwei Jahre Haft. Die Staatsanwaltschaften erhoben heuer bis Ende Juli bisher 242 Anklagen nach dem Paragrafen 218. Im gesamten Vorjahr waren es 246. Dazu kamen 14 Anklagen wegen des Paragrafen 205a. Ob der deutlich erkennbare Anstieg auf die Nachschärfungen zurückzuführen ist, ist der Justiz zufolge noch nicht erkennbar. Die Bestimmungen zu intensiven Berührungen von Körperstellen, die der Geschlechtssphäre zuzuordnen sind, sollen bis 2018 evaluiert werden. Dem “Kurier” zufolge dürfte der Anstieg vor allem auf die gestiegene Sensibilisierung nach den Massen-Übergriffen in Köln und anderen Städten zurückzuführen sein.

(APA/Red.)

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