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Familien-Fehde in Hohenems führt zu Missbrauchsvorwürfen unter Asylwerbern

Die Polizei ermittelte in dem Fall behutsam.
Die Polizei ermittelte in dem Fall behutsam. ©APA (Symbolbild)
Hohenems - Eine vermeintlicher sexueller Missbrauch eines minderjährigen Flüchtlingsmädchen in einer Asylwerberunterkunft beschäftigt die Polizei in Hohenems. Nach wochenlangen Ermittlungen deute jedoch alles darauf hin, dass die Vorwürfe erfunden sind.

Dem afghanischen Asylwerber wird vorgeworfen, ein im selben Flüchtlingsheim lebendes vierjähriges Mädchen aus Syrien sexuell missbraucht zu haben. Entsprechende Gerüchte machen derzeit in Hohenems die Runde und bringen die Volksseele zum Kochen.

Zweifel an der Darstellung

Die Eltern des Kindes haben laut VOL.AT vorliegenden Informationen eine dementsprechende Anzeige getätigt. Aufgrund der Sensibilität des Vorfalls wurde aus Rücksicht auf das Kind behutsam ermittelt. Das Mädchen sei von speziellen Psychologen einvernommen und ärztlich untersucht geworden, immer mit Blick auf das Kindswohl.

Familien sind zerstritten

Mit ein Grund für die intensiven Ermittlungen waren Zweifel an der Darstellung der Eltern. Die betroffenen Familien stammen aus Afghanistan und Syrien, sie gelten als zerstritten und verfeindet. Neben den unterschiedlichen Nationalitäten handelt es sich um eine christliche und eine muslimische Familie, was zusätzlich die Konflikte anheize.

Missbrauch wurde vermutlich erfunden

Die Familie des Kindes habe bisher schon alles getan, um die Familie des Afghanen aus der Unterkunft zu bekommen. Man konnte daher nicht vollständig ausschließen, dass der Missbrauch von den Eltern erfunden wurde. Nach den ausführlichen Ermittlungen deute nun alles darauf hin, dass die Polizei mit ihrer Vermutung richtig lag.

Laut den VOL.AT vorliegenden Informationen konnte kein Hinweis auf einen Missbrauch gewonnen werden, weder in der Befragung des Kindes noch durch die Ärzte. Nun wird die Staatsanwaltschaft entscheiden müssen, wie es in dem Fall weitergeht. Möglich wäre auch eine Klage gegen die Eltern des Kindes wegen Verleumdung.

 

 

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