Ein 20-jähriger Unterländer ärgerte sich Ende Oktober über Eierwürfe gegen sein Haus. Er verfolgte die Übeltäter und stellte sie zur Rede. Er forderte sie auf, die Namen der Komplizen zu nennen und bei der Aufklärung der Beschmutzung mitzuhelfen.
Dass er sich danach als Polizist ausgab, wurde ihm beinahe zum Verhängnis. Er musste sich nämlich wegen Amtsanmaßung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Doch der Mechaniker hatte Glück. Er gab sich erst nach seinem Einschreiten als Polizist aus und wurde nach dieser falschen Behauptung nicht mehr tätig. Somit ist laut Gesetz das Delikt der Amtsanmaßung nicht erfüllt. Somit wurde der Angeklagte frei gesprochen. Das Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.
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